Worauf müssen Sie im Herbst achten
Der Herbst bringt witterungebedingt rechtliche Tücken mit sich, beispielsweise durch nasses Laub, umgestürzte Bäume, glitschige Straßen und überflutete Keller. Worauf ist im Schadensfall zu achten?
Überflutete Keller
Ein Herbststurm mit Starkregen hat den Keller eines Mietshauses überflutet. Die dort gelagerten Gegenstände sind zerstört – wer haftet in diesem Fall? Hierbei kann u.U. der Eigentümer haftbar gemacht werden, aber nur dann, wenn die Gefahrenquelle bereits bekannt war. D.h. der Keller war schon einmal vollgelaufen und es wurden keinerlei Maßnahmen ergriffen, derartige Auswirkungen zukünftig zu verhindern. Primär haftet in dieser Angelegenheit die Elementardeckung der Hausratversicherung. Allerdings müssen dabei die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft beachtet werden. Wird von deren Seite beispielsweise der Einbau einer Rückstauklappe im Keller gefordert, ist dies unbedingt einzuhalten.
Nasses Laub
Dazu besteht ein separater Blogartikel.
Umgestürzte Bäume
Jedes Jahr verursachen umstürzende Bäume und herabfallende Äste bei Herbststürmen große Schäden an Kraftfahrzeugen und Häusern. Im Schadensfall haftet der Eigentümer aber nur, wenn ihm bekannt war, dass der Baum nicht mehr über die notwendige Standsicherheit verfügt. Dieser Nachweis ist jedoch vom Geschädigten zu erbringen. Der Eigentümer sollte allerdings in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Bäume auf seinem Grund und Boden in Ordnung sind oder ob Äste starkem Wind nicht mehr standhalten. Entstehen ab Windstärke 8 Schäden durch einen vermeintlich gesunden Baum, kann der Besitzer rechtlich auch nicht belangt werden. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Beschädigung an einem Fahrzeug, greift im Regelfall die Teilkaskoversicherung des Halters.
Nasse Straßen und Hagelschäden
Es versteht sich wohl von selbst, dass Autofahrer ihr Fahrverhalten den schlechten Witterungsverhältnissen anpassen müssen. Das heißt bremsbereit sein, Geschwindigkeit reduzieren, Abstand halten und vorausschauend fahren. Ignoriert man das und es kommt zu einem Unfall, kann der Fahrzeugführer eine Teilschuld erhalten. Dies gilt ebenfalls bei schadhaften Wischerblättern und beschlagenen Scheiben. Wird ein Auto durch Hagelkörner beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Kommt es während der Fahrt zu einem Unfall durch auf der Straße liegende Bäume oder Äste, leistet ausschließlich die Vollkaskoversicherung.
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