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    Mai 26 2016

    Lebensversicherer ignorieren BGH-Urteil

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den beiden letzten Jahren Urteile bezüglich des Widerspruchsrechtes älterer Lebensversicherungspolicen gefällt. Allerdings setzen sich einige Lebensversicherer darüber hinweg und lehnen eine Rückabwicklung entsprechender Verträge – mit dem Hinweis auf eine Verfassungsbeschwerde – ab. So lautet die Aussage des bei den Verbraucherzentralen angesiedelten Finanzwächters. Der zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg liegen derzeit bereits Briefe diverser Gesellschaften an ihre Versicherungsnehmer vor, die diesen Sachverhalt belegen.

    Einseitige Rechtsauslegung durch die Gesellschaften

    Verbraucherschützer monieren das Verhalten der Versicherungsgesellschaften bei Renten- und Lebensversicherungen, die in den Jahren 1994 bis 2007 nach dem sogenannten „Policenmodell“ beantragt wurden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlosch bei derartigen Verträgen die Kündigungs- und Widerspruchsfrist des Versicherungsnehmers bereits spätestens ein Jahr, nachdem der erste Beitrag bezahlt wurde. Dieser Passus trat auch dann in Kraft, wenn der Kunde davon keine Kenntnis hatte.

    BGH hat Versicherungsvertragsgesetz präzisiert

    Der BGH sah diesen Tatbestand allerdings völlig anders. In seinem Urteil vom 07. Mai 2014 entschieden die Richter des höchsten deutschen Gerichts, dass nach Paragraf 5

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    Altersarmut – immer mehr Bürger erhalten Grundsicherung

    Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Bürger, die Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter erhielten, weiter angestiegen. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes empfingen im Dezember 2015 1.038.008 Personen staatliche Zuwendungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung innerhalb von 12 Jahren. Im Einführungsjahr 2003 bekamen lediglich 438.831 Personen diese Unterstützung.

    Durchschnittlicher Regelsatz € 374

    Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Hilfsbedürftigen um 3,5 Prozent – damit waren hierzulande noch nie so viele Menschen auf entsprechende Sozialleistungen des Staates angewiesen. Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürfnisgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden (§ 28 Abs. 2 SGB XII). Seit 01. Januar 2016 beträgt der monatliche Regelsatz € 404 für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Partner und Eheleute jeweils € 364. (Quelle: Wikipedia)

    Mehr Altersarmut

    Von 51

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    Mai 20 2016

    Artikel aus Fachmagazin „Procontra“

    Am 29.03.2016 wurde ich von einem Redakteur der Zeitschrift „Procontra“ per Mail kontaktiert. Er verfasste zum damaligen Zeitpunkt einen Artikel zum Thema Unfallversicherung. Geraume Zeit vorher waren zwei Ratings erschienen und ihn interessierte die Materie vor allem aus Maklersicht. Infolgedessen war er auf der Suche nach einem kompetenten Gesprächspartner, der ihm kurzfristig acht spezifische Fragen beantwortet. Nach einem positiven Bescheid erhielt ich eine Liste mit der Aufgabenstellung, auf die ich anschließend detailiert eingegangen bin.

    Große Breitenwirkung meiner Homepage

    Ich habe beim Redakteur nachgefragt, wie er auf mich aufmerksam geworden ist, denn Makler gibt es viele. Er äußerte, seine Wahl war zu meinen Gunsten ausgefallen, da ich in Google wegen der Vielzahl meiner qualitativ hochwertigen Blogartikel, weit oben gelistet bin.

    Hier finden Sie den Artikel aus der Zeitschrift „Procontra“, Ausgabe 02/2016

    Mai 20 2016

    Häusliche Pflege ist Frauensache

    Das Thema Pflege ist hierzulande das am meisten verdrängte Problem und nur die wenigsten haben gegen dieses Risiko Vorsorge getroffen. Durch die steigende Lebenserwartung erhöht sich die Gefahr ab einem gewissen Zeitpunkt auf Hilfe angewiesen zu sein, lesen Sie dazu.

    Aktuell mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftige

    In Deutschland gibt es mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftige, davon sind rund zwei Drittel Frauen. Die häusliche Pflege von Angehörigen obliegt hier größtenteils dem weiblichen Geschlecht. Der Versicherer R+V veröffentlichte bereits 2012 eine Studie mit dem Titel „Weil Zukunft Pflege braucht“. Die Kernaussagen sind aktueller denn je:

    Häusliche Pflege dauert lange und kostet Zeit

    Die häusliche Pflege nimmt mehr Zeit in Anspruch, als so manch einer vermutet. Viele Frauen versorgen Angehörige seit mehr als einem Jahr, jede Zweite pflegt länger als drei und jede Zehnte sogar über zehn Jahre. Die Pflegedauer pro Tag beträgt bei über der Hälfte aller Fälle mehr als drei Stunden.

    Der typisch Pflegende

    Der Steckbrief einer Pflegekraft lautet: 61 Jahre, weiblich, verheiratet, zwei - bereits erwachsene – Kinder, nicht berufstätig. Außerdem pflegt sie bereits seit mehr als drei Jahren.

    Häusliche Pflege ist kräftezehrend

    Pflege zeichnet sich meist durch körperliche Anstrengung sowie eine hohe p

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      Wetter in Wunsiedel
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