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    Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 04.04.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die unterschiedlichen Leistungen von GKV und PKV.

    „Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist.

    Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…

    Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer. A

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    Nov 09 2024

    Bandscheibenschaden in der Unfallversicherung

    Einen Bandscheibenvorfall deckt die private Unfallversicherung nur dann ab, wenn sich die Verletzung unmittelbar auf einen Unfall zurückführen lässt. Die Definition der Versicherer lautet: Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet. Dass ein Unfall hauptsächlich für einen Bandscheibenschaden verantwortlich ist und anerkannt wird, das passiert äußert selten. Auch unter dem Leistungsmerkmal "erhöhte Kraftanstrengung" sind Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben ausgeschlossen, weil es sich weder um Bänder, Muskeln, Sehnen oder Kapseln handelt.

    Unterschiedliche Auffassungen

    Dementsprechend oft landen unterschiedliche Auffassungen zwischen Versicherungskunden und den Gesellschaften vor Gericht. So hatte das Landgericht Dortmund vor einiger Zeit einen Fall dieser Art zu entscheiden in dem es zu klären galt, ob die Schäden an der Bandscheibe und deren Folgen überwiegend auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen sind. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Stand 2011) zugrunde. Dort heißt es unter Ziffer 5.2.1, dass Leistungen bei Schäden an der Bandscheibe sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen ausgeschlossen sind. Versicherungsschutz

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    Nov 07 2024

    Sprunghafter Anstieg bei Pflegefällen

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.04.2024 von Sabine Groth. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Eine Corona-Folge oder ein neuer Trend? 2023 hat die Zahl der Pflegedürftigen überdurchschnittlich zugenommen. Gernot Kiefer, Vorstands-Vize beim GKV-Spitzenverband warnt vor einer prekären Zukunft unseres Pflegesystems.

    Die Zahl der Pflegefälle ist in Deutschland zuletzt deutlich gestiegen. Wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen in früheren Jahren etwa um 326.000 Fälle pro Jahr, gab es 2023 auf einmal ein Plus von 361.000 Fällen, stellt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, im Interview mit der Funke Mediengruppe fest. Dies könne ein einmaliger Nachholeffekt der Pandemie sein. „Sollte dies jedoch ein neuer Trend sein, wird sich die Lage in der Pflege noch einmal deutlich kritischer darstellen“, so Kiefer und ruft zum Handeln auf.

    Ohne die nötigen Reformen werden seiner Ansicht nach erstens die Kosten für die Pflege in einem Ausmaß steigen, das für sehr viele Pflegebedürftige nicht mehr zu stemmen ist. „Zweitens werden Beschäftigte und Arbeitgeber überlastet, sollte die Politik weiter eindimensional und einfallslos auf s

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    Was bei der Absicherung von Vereinen zu beachten ist

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 19.03.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

    Beunruhigend – anders kann man das nicht nennen. Es geht darum, wie viele Vereine nur einen Schadensfall von ihrer Auflösung entfernt sind. Wie ernst die Lage ist, hat eine Umfrage des Versicherers Hiscox vor gut einem Jahr offenbart. Danach wissen die Vereinsverantwortlichen schon sehr gut Bescheid, welchen Risiken sie gegenüberstehen. In der Praxis sind sie aber nur schlecht abgesichert.

    Ein Beispiel: 58 Prozent der 1.000 Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für sehr wichtig. Nur 47 Prozent sind dagegen aber tatsächlich abgesichert. Nur 23 Prozent haben eine Veranstalterhaftpflicht und nur 17 Prozent eine Vermögensschadenhaftplicht. Vereinsarbeit im versicherungsleeren Raum könnte man das nennen.
    Nachholbedarf gebe es auch in Sachen persönliche Haftung der Vereinsorgane wie Vorstand und Schatzmeister. „Den wenigsten ist bewusst, dass ein Vorstandsmitglied auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit persönlich haftbar gemacht werden kann“, sagt Michael Staschik, Leiter Haftpflicht-Gewerbe bei der Nürnberger.

    Der Vereinsvors

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      Wetter in Wunsiedel
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