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    Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente

    Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.

    Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern

    Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.

    Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:

    Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbela

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    Kriterien einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft die wichtigste Vorsorge überhaupt. Den bestmöglichen Schutz hierbei bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Angebote auf dem Markt sind vielfältig und für einen Laien kaum überschaubar, doch welche Kriterien muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen?

    Auf den Staat können Sie sich nicht verlassen, wenn Sie - aus irgendwelchen Gründen auch immer - nicht mehr in der Lage sind ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde und "nur" berufsunfähig wird, hat keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung. Eine Erwerbsminderungsrente erhält nur der gesetzlich Versicherte, der gar keiner Arbeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. 6 Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) täglich nachgehen kann und die versicherungstechnischen Voraussetzungen (Pflichtbeiträge, Wartezeit) erfüllt.

    1) Höhe der Rente

    Bei der Antragstellung legen Sie die versicherte Rente fest. Die optimale Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab. Als Faustregel schlägt beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens vor. Es ist zu beachten, dass viele Versicherungsgesellschafte

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    Dienstunfähige Beamte - welche Leistungen erhalten sie vom Staat?

    Ein Beamter hat bei Dienstunfähigkeit erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat. D.h. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten keine Leistungen ihres Dienstherrn, sondern werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie allenfalls das Anrecht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, da hier ebenfalls Wartezeiten bestehen. Lesen Sie hierzu den Absatz "Der Staat sorgt schon für mich" in folgendem Blogartikel.

    Ausnahme Dienstunfall oder Dienstbeschädigung

    Lediglich nach einem Dienstunfall oder einer -beschädigung, erhalten Beamte auf Probe eine staatliche Versorgung. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Beamten ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich widerfährt und zur Dienstunfähigkeit führt. Die Leistungen werden analog eines Beamten auf Lebenszeit ermittelt. Bei Beamten auf Widerruf wird ein Unterhaltsbeitrag berechnet.

    Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

    Ein Beamter auf Lebenszeit erhält ein sog. Ruhegehalt, falls er aufgrund einer Dienstunfähigkeit verrentet wird. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Ruhegehaltssatz bestimmen dessen Höhe. Die Vergütung setzt sich aus dem Grundgehalt, der Familienzulage sowie aus den Amts- oder Strukturzulagen zusammen. Als Basis dient die a

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    Staatliche Erwerbsminderungsrente wird deutlich überschätzt

    Im Zuge einer Rentenreform zum 01. Januar 2001 trat eine deutliche Verschlechterung der staatlichen Versorgung für erwerbs- und berufsunfähiger Bürger in Kraft. Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit (EMR)  ersetzt für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

    1,8 Millionen Leistungsempfänger

    Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen im vergangenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Bürger entsprechende Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, sofern der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgegangen werden kann. Im Gegensatz dazu zahlt die EMR ausschließlich, wenn nur noch eine gewisse Anzahl zu leistender Arbeitsstunden möglich ist - egal in welchem Beruf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob überhaupt ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    Geringe Leistung

    Die staatliche Rente bei voller Erwerbsminderung, die derjenige erhält, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, beträgt rund 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Auskunft der DRV liegt die Rente in den neuen Bundesländern bei € 863 sowie in den alten bei € 827. Die EMR ist beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

    Ist der Erwerbstätige in der Lag

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      Wetter in Wunsiedel
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