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Staatliche Erwerbsminderungsrente wird deutlich überschätzt

Im Zuge einer Rentenreform zum 01. Januar 2001 trat eine deutliche Verschlechterung der staatlichen Versorgung für erwerbs- und berufsunfähiger Bürger in Kraft. Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit (EMR)  ersetzt für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

1,8 Millionen Leistungsempfänger

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen im vergangenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Bürger entsprechende Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, sofern der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgegangen werden kann. Im Gegensatz dazu zahlt die EMR ausschließlich, wenn nur noch eine gewisse Anzahl zu leistender Arbeitsstunden möglich ist - egal in welchem Beruf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob überhaupt ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Geringe Leistung

Die staatliche Rente bei voller Erwerbsminderung, die derjenige erhält, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, beträgt rund 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Auskunft der DRV liegt die Rente in den neuen Bundesländern bei € 863 sowie in den alten bei € 827. Die EMR ist beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Ist der Erwerbstätige in der Lage mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden zu arbeiten, so erhält er eine halbe EMR, die rund 14 % des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Wer jedoch irgendeine Tätigkeit von mehr als sechs Stunden ausüben kann, hat keinen Anspruch auf eine staatliche Leistung. Nahezu zwei Drittel der vollen und 99 Prozent der halben Erwerbsminderungsrenten liegen unter dem Niveau der staatlichen Grundsicherung Hartz IV. Die EMR sichert somit den Lebensstandard nicht ab.

Weitere Hürde

Neben der Stundenzahl, die täglich gearbeitet werden kann, gibt es noch weitere Hürden, um eine EMR zu erhalten. Wer also nach Eintritt einer Erwerbsminderung diese Leistung beantragen will, muss in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezahlt haben. Damit fallen Selbstständige, die nicht freiwillig (weil ihnen eventuell dazu finanzielle Möglichkeiten fehlen) in diesen Topf Geld abdrücken, sowie Schüler, Studenten und Berufsstarter durch das Raster.

Fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt

Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dauert es bis zu einem Jahr bis Leistungen der EMR erfolgen, da das Prüfungsverfahren kompliziert ist. Auch werden fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt und ein Großteil der Renten nur auf bis zu drei Jahre befristet gewährt. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes, ist die Leistung wieder passe'.
 
Problem Altersrente

Sollte die EMR doch bis zum Altersrentenbeginn leisten, ist ebenfalls keine Besserung zu erwarten. Die Höhe der Rentenleistung bei Übergang in die vorgezogene Altersrente kann freilich nicht sinken, andererseits wird sie durch die Rentenabschläge häufig aber auch nicht steigen.

Lösung private Berufsunfähigkeitsversicherung

Um im Falle eines Falles dem sozialen Abstieg zu umgehen, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich.

 

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