Privathaftpflichtversicherung - Forderungsausfalldeckung bei deliktunfähigen Kindern?
(1779 x gelesen)Privathaftpflichtversicherung - Forderungsausfalldeckung bei deliktunfähigen Kindern?
Greift die Forderungsausfalldeckung bei deliktunfähigen Kindern? Wenn plötzlich solche Fragen auftauchen: "Ein Kind unter sieben Jahren verbockt etwas, und die Haftpflicht von Papa und Mama will nicht zahlen, springt dann eigentlich die Forderungsausfalldeckung des Geschädigten ein? Dafür ist sie doch da, oder?"
Schadenbeispiel
Der kleine Horst lernt Fahrradfahren. Unverdrossen fährt er die Auffahrt seines Elternhauses auf und ab. Dann passiert es. Er knallt gegen das Auto vom Nachbarn - Lackschaden. Der Nachbar will sich den Schaden ersetzen lassen. Doch die Familienhaftpflicht von Horsts Vater lehnt ab. Horst ist noch keine sieben Jahre alt und damit deliktunfähig, also für seine Taten nicht verantwortlich, lautet der Einwand. Damit würde er nicht haften, und die Haftpflicht sei folglich nicht verantwortlich. Auch die Frage, ob der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hat, ist schnell vom Tisch. Hat er nicht, weil er sein Kind im Blick hatte und einfach nur nicht schnell genug einschreiten konnte. Kommt vor, ist eigentlich auch normal.
Keine Forderung – kein Forderungsausfall
Somit bekommt der Nachbar kein Geld von der Haftpflicht von Horsts Eltern. Allerdings hat er in seine eigene Haftpflicht eine sogenannte Forderungsausfalldeckung eingebunden. Die spring