GEZ und der Datenschutz
(971 x gelesen)GEZ und der Datenschutz
Seit 2013 werden hierzulande die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Die Anstalten sind im öffentlichen Auftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag tätig. Früher war für den Einzug und die Verwaltung der Beiträge die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - kurz GEZ - zuständig; diese Aufgabe hat nunmehr der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übernommen.
€ 18,36 pro Monat und Wohnung
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag € 18,36 pro Monat für eine Wohnung. Jeder Wohnungseigentümer/-mieter ist somit verpflichtet, diesen Beitrag zu bezahlen. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich eine Reduzierung oder Befreiung zu beantragen, beispielsweise für Sozialleistungsempfänger oder Menschen mit Behinderung.
Abgleich mit Einwohnermeldeamt
Alle vier Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf gesetzlicher Grundlage der Einwohnermeldeämter alle volljährigen Bürger ab. Dadurch findet der Beitragsservice heraus für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Unklar ist mir dabei, ob dies mit dem Datenschutz in Einklang steht.
Rekordeinnahmen von fast € 8,5 Milliarden
Die Beitragspflicht der Bürger sorgte zuletzt für Rekordeinnahmen bei den Rundfunkanstalten, so spülte der GEZ-Beitrag nahezu € 8,5 Mi