GEZ und der Datenschutz
Seit 2013 werden hierzulande die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Die Anstalten sind im öffentlichen Auftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag tätig. Früher war für den Einzug und die Verwaltung der Beiträge die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - kurz GEZ - zuständig; diese Aufgabe hat nunmehr der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übernommen.
€ 18,36 pro Monat und Wohnung
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag € 18,36 pro Monat für eine Wohnung. Jeder Wohnungseigentümer/-mieter ist somit verpflichtet, diesen Beitrag zu bezahlen. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich eine Reduzierung oder Befreiung zu beantragen, beispielsweise für Sozialleistungsempfänger oder Menschen mit Behinderung.
Abgleich mit Einwohnermeldeamt
Alle vier Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf gesetzlicher Grundlage der Einwohnermeldeämter alle volljährigen Bürger ab. Dadurch findet der Beitragsservice heraus für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Unklar ist mir dabei, ob dies mit dem Datenschutz in Einklang steht.
Rekordeinnahmen von fast € 8,5 Milliarden
Die Beitragspflicht der Bürger sorgte zuletzt für Rekordeinnahmen bei den Rundfunkanstalten, so spülte der GEZ-Beitrag nahezu € 8,5 Milliarden in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen.
Automatische Anmeldung zum Rundfunkbeitrag
Wer derzeit ein Schreiben der GEZ im Briefkasten findet, wird aufgefordert seine Daten anzugeben. "Das Schreiben enthält die Bitte, die benötigten Angaben zur eigenen Wohnung unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten mitzuteilen. Dazu kann entweder ein QR-Code auf dem Schreiben gescannt oder der beigefügte Antwortbogen ausgefüllt an den Beitragsservice zurückgesandt werden", erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
"Wer sich nicht auf das Schreiben des Beitragsservice zurückmeldet, erhält erst ein Erinnerungsschreiben, bevor eine automatische Anmeldung zum Rundfunkbeitrag erfolgt", warnt Laura Ladwig, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Die Person bekommt ein Beitragskonto und wird zur Zahlung aufgefordert". Zusätzlich muss man dann ggf. mit einer satten Nachzahlung rechnen. Denn die GEZ hat das Recht eine rückwirkende Anmeldung und Nachberechnung bis zum 1. Januar 2020 durchführen.
Rundfunkstaatsvertrag - die Theorie
Schauen wir uns doch einmal an, welche Aufgaben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten lt. Gesetzgeber haben. So ist zu lesen im Rundfunkstaatsvertrag § 11 Auftrag,
1. Absatz: Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
2. Absatz: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrages die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Die Praxis
Wie stimmen Gesetzestext und Praxis überein? Ist Ihnen noch nie aufgefallen, dass es bei allen wichtigen Themen, wie Corona, Migration, Energiepolitik usw. nur eine Meinung gibt, die mit den Aussagen der Politik eins zu eins übereinstimmt? Damit handelt es sich um bezahlte politische Werbung und Meinungsmache. Es ist nicht verwunderlich, dass eine Vielzahl der Bürger auf eine Abschaffung des Rundfunkbeitrages drängen, da die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Wer diese Programme nutzen will, soll, wie bei Sky oder anderen privaten Sendern auch, dafür bezahlen.
Klüngelei Medienanstalten mit Politik und Skandale
Problematisch gestalten sich die Klüngeleien und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Medienanstalten und der Politik. Hier gilt der alte Spruch "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Mittlerweile kamen mehrere Skandale ans Tageslicht, bei denen sich Intendanten der Rundfunkanstalten schamlos an den Zwangsabgaben bedient haben. Ein Beispiel dafür ist Patricia Schlesinger, kürzlich entlassene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) oder die bekannt gewordene Vetternwirtschaft beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). Fakt ist, die Berichterstattung ist nicht im Ansatz objektiv und die Medien haben als vierte Gewalt im Staat versagt. Die Zwangsabgabe entbehrt jeglicher Grundlage.