BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
(733 x gelesen)BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
Die Europäische Zentralbank (EZB) führte in der Niedrigzinsphase Mitte 2014 erstmals den Negativzins ein. Damit mussten Kreditinstitute für überschüssiges Kapital, das sie kurzfristig dort parkten, Strafzinsen zahlen; in der Spitze betrug der Zinssatz 0,5 Prozent. Diese Verwahrentgelte - so wurden die Kosten umschrieben - gaben zahlreiche Banken an ihre Kunden weiter. Zunächst einmal galt die Regelung einzig für Geschäftskunden oder Privatkunden mit hohen Einlagen, später traf es dann immer mehr Neukunden. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab und die Geldinstitute erhoben auch keine Verwahrentgelte mehr.
Verbraucherzentralen bekamen zum Teil Recht
Das Erheben von Verwahrentgelten hielten Verbraucherzentralen für rechtswidrig und verklagten mehrere Banken und Sparkassen. Vom Bundesgerichtshof (BGH) bekamen sie nun zum Teil Recht (Az. ZR 102/24 u.a.). Der BGH entschied nämlich, dass für Gelder, die auf Tagesgeld- oder Sparkonten liegen, grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden dürfen und erklärte entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig. Negativzinsen bei Spar- und Tagesgeldkonten würden dem Vertragszweck, sprich Sparen, "diametral entgegenstehen", so der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzender des 11. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger.
Zweck de
Strafzins für alle
(7227 x gelesen)Strafzins für alle
Wie allgemein bekannt sein dürfte, sind neben den Lebensversicherern die Banken die großen Verlierer der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Es ist nicht nur, dass sie in ihrem Hauptgeschäft - dem Verleihen von Kundengeldern - immer weniger verdienen, mittlerweile müssen sie sogar Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent zahlen, wenn überschüssige Liquidität bei den Landeszentralbanken geparkt wird.
Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck ist Vorreiter
Die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck belastet alle Tagesgeld-Guthaben neuer Kunden seit dem 1. Oktober 2019 mit einem Verwahrentgelt von 0,5 Prozent, und das ab dem ersten Cent. Bei einigen Wettbewerbern gelten derartige Kosten erst bei Summen von über € 100.000. Auch neueröffnete Girokonten ab einem Guthaben von € 20.000 sind betroffen. Altkunden blieben bislang von der Regelung verschont. Der Vorstand der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck, Robert Fedinger, äußerte dazu: „Wir wollen unsere langjährigen Kunden schützen, solange dies möglich ist.“
Immer mehr Geldhäuser verlangen Strafzinsen
Nach und nach verlangen immer mehr Privatbanken und auch öffentlich rechtlich organisierte Geldhäuser von ihren Kunden Verwahrentgelte. Das Ganze klingt noch verhalten, ist aber in der Realität nur eine nette Umschreibung von Strafzinsen. Anfangs fand diese
Keine nachträgliche Einführung von Strafzinsen
(10112 x gelesen)Keine nachträgliche Einführung von Strafzinsen
Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) macht deutschen Kreditinstituten das Leben schwer - davon habe ich bereits mehrfach berichtet. Für überschüssige Liquidität, die sie bei den Landeszentralbanken parken, berechnen diese einen Strafzins von 0,4 Prozent. Ein Aufschrei ging durch die Medien, als vor gut zwei Jahren die Skatbank, die Direktbanktochter einer thüringischen Volksbank, diese Kosten auf vermögende Kunden abgewälzt hat. Mittlerweile sind eine Reihe weiterer Banken diesem Beispiel gefolgt, wie etwa die Volksbank-Raiffeisenbank Niedersachsen, die Volksbank Pinneber-Elmshorn, die Raiffeisenbank Gmund oder die Volksbank Stendal. Dort verlangt man von vermögenden Privat- und Gewerbekunden sog. Verwahrentgelte, sofern diese auf liquiden Konten mehr als € 100.000 bzw. € 500.000 angespart haben.
Negativbeispiel Volksbank Reutlingen
Federführend wollte als erstes Institut die Volksbank Reutlingen Strafzinsen für Anlagen ab einen Wert von € 10.000 einführen. Ungehaltene Kunden meldeten jedoch diesen Vorfall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die daraufhin im Sommer vergangenen Jahres eine Unterlassungserklärung anstrengte. Da aber das beklagte Kreditinstitut besagte Erklärung nicht abgab, endete der Vorgang vor Gericht.
Keine Strafzinsen für bestehende Konten
Als di
Strafzinsen bald flächendeckend?
(10847 x gelesen)Strafzinsen bald flächendeckend?
Laut Aussage des Vorstandes der Deutschen Bundesbank, Andreas Dombret, werden sich zunehmend auch Privatkunden hierzulande flächendeckend an Strafzinsen gewöhnen müssen.
Um die eigene Rentabilität zu erhöhen, will dabei zukünftig jedes vierte Kreditinstitut ihre Kunden zur Kasse bitten. Bei weiterem Absinken des Zinsniveaus, sogar jedes zweite, so Dombret in einem Gastbeitrag der Wirtschaftswoche.
Vorgehen nachvollziehbar
Die Vorgehensweise ist für den Bundesbank-Vorstand legitim. Denn durch die langanhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) seien neue Ertragsquellen erforderlich und somit höhere Gebühren unerlässlich. „Nichtstun (ist) keine Option“, schreibt er weiter. Nach seiner Einschätzung reichen allerdings Strafzinsen und Gebührenerhöhungen nicht aus: „Bleiben die Zinsen niedrig oder sinken sie gar, bricht die Rentabilität der Banken vor Steuern seit 2012 um mehr als 40 Prozent ein.“
Frühwarnsignale
Alternativ könnten Sparkassen und Banken auch höhere Risiken eingehen, um ihre Renditen zu steigern. Ein Drittel der kleinen und mittelgroßen Institute wollen diesen Weg zukünftig beschreiten. Eine gleichzeitige Erhöhung des Eigenkapitals ist dabei nicht geplant. „Das würde mittelfristig zu einem Rückgang der Widerstandsfähigkeit führen“, warnt Andreas Dombret. „Gegen eine kalkulie