Krankenkassenbeiträge verteuern sich
Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen 2021 tiefer in die Tasche greifen, da zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge im neuen Jahr deutlich angehoben haben. Auch die größten Versicherer gehen diesen Weg - insgesamt erhöhten 42 der 102 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel.
Großteil der Beitragszahler ist betroffen
37,5 Millionen der 56,4 Millionen Beitragszahler (zwei Drittel) sind von den Teuerungen betroffen. Nachfolgend die Erhöhungen im einzelnen:
Die Techniker Krankenkasse, Deutschlands größter Versicherer mit 8,2 Millionen zahlenden Mitgliedern und mehr als 2,5 Millionen beitragsfrei Familienversicherten, stockt den Zusatzbeitrag um 0,4 Prozent auf und kommt auf nunmehr 1,5 Prozent.
Auch die Barmer Ersatzkasse mit knapp neun Millionen Versicherten und damit zweitgrößte Krankenkasse hierzulande, erhöht um 0,4 Prozent und erreicht damit einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent.
Mehrere mitgliederstarke Ortskrankenkassen gehen den gleichen Weg und heben den Zusatzbeitrag an. So schlägt beispielsweise die AOK Plus, mit 3,4 Millionen Versicherten größter Krankenversicherer in Sachsen und Thüringen, satte 0,6 Prozent auf und liegt jetzt bei einem Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent.
Ebenfalls 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen müssen die 1,8 Millionen Mitglieder der AOK Nordost, die vorwiegend aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stammen. Der Zusatzbeitrag beträgt hier nun 1,5 Prozent.
Gleichermaßen (also um 0,6 Prozent) verteuert sich der Beitrag für die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt, bei der bisher kein Zusatzbetrag gefordert wurde.
Den selben Prozentsatz erhebt die AOK Bremen/Bremerhaven. Damit ist zukünftig ein Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent fällig.
Nur zwei Krankenkassen senken Zusatzbeitrag
Ledig zwei Krankenkassen fuhren ihre Prämien zum Jahresbeginn runter. Dabei handelt es sich um Gesellschaften, die bisher überdurchschnittlich hohe Beiträge forderten. Zum einen ist dies die Betriebskrankenkasse BKK Herkules. Sie reduzierte ihren Beitrag um 0,5 Prozent auf 1,7 Prozent Zusatzbeitrag, und zum anderen die BKK Karl Mayer um 0,4 Prozentpunkte auf künftig 1,5 Prozent. Doch liegen damit beide weiterhin über dem Durchschnitt.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,22 Prozentpunkte
Im Durchschnitt liegt der zu zahlende Zusatzbeitrag geringfügig unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit auf Empfehlung des Schätzerkreises festgelegten Wert von 1,3 Prozent. Dieser Prozentsatz gilt für Personen deren Krankenversicherungsbeitrag durch Dritte getragen wird, wie etwa Hartz IV-Empfänger. Die Krankenkassen dürfen jedoch für ihre Mitglieder einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der dann auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent aufgeschlagen wird. Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt demnach im Jahr 2021 im Schnitt bei 1,22 Prozent - zum Vergleich 2020 betrug dieser 1,00 Prozent.
Krankenkassenwechsel ist einfach
Ein Wechsel der Krankenkasse wurde am Januar 2021 vereinfacht. Wer nun einen anderen Anbieter ins Auge fasst, stellt einen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse. Diese informiert dann den bisherigen Versicherer. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, denn das neue Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen ersetzt die Kündigung. Allerdings gilt eine Versicherungspflicht bei der ursprünglichen Gesellschaft für eine Dauer von 12 Monaten. Es besteht jedoch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht. Auch Familienversicherte können bei Eintritt der Versicherungspflicht wechseln. Dabei ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten. Wer also im Januar den Beitrittsantrag stellt, ist ab 1. April Mitglied der neuen Krankenkasse.