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Diesen Versicherungsschutz brauchen Solaranlagen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 21.03.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

Wäsche waschen, E-Auto laden und nebenbei das Klima schützen: Für das Ehepaar Bliesener schien der Traum vom eigenen Strom aus der heimischen Solaranlage zum Greifen nah – und blieb doch unerreichbar: Nachdem der Installateur die Sonnenkollektoren auf dem Flachdach verschraubt hatte, drang schon bald Wasser in die Wohnräume. „Es war dramatisch“, berichtete Monika Bliesener kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“.

Streit seit 2019

Da das Dach erst kurz vor der Installation der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) saniert worden war, musste der Anlagenbauer den Schaden verursacht haben – zumindest die Blieseners waren davon überzeugt. Doch die Betriebshaftpflichtversicherung des Solaranlagenbauers sah das anders und argumentierte, das Dach sei bereits vor dem Aufbau defekt gewesen. Das Ehepaar streitet sich nun schon seit 2019 mit der Versicherung, Ausgang offen.

Installtationsfehler nicht versichert

Zwar haben die Blieseners eine Wohngebäudeversicherung, wie es im SZ-Bericht heißt. Doch diese sei nicht zuständig. „Verbraucher können sich gegen Schäden, die aus Installationsfehlern resultieren, nicht versichern“, zitiert die Zeitung eine Sprecherin der Mannheimer Versicherung. Denn hier hafte der Auftragnehmer, also die Montagefirma, mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung – und das so lange, bis der Auftraggeber, sprich Hausbesitzer, die Anlage abgenommen hat. Doch dazu kam es bei den Blieseners offenbar nicht. Wenn sich dann die Haftpflicht querstellt, bleibt nur noch der Rechtsweg.

Der Fall wirft auch ein Schlaglicht darauf, welche Risiken der Solar-Boom, der maßgeblich von der Energiekrise angeheizt wurde, noch bergen könnte: „Aufgrund der sehr hohen Nachfrage kommt es bei der Montage von PV-Anlagen wieder vermehrt zu mangelhaft ausgeführten Installationen durch die Installationsbetriebe“, beobachtet René Arne Schmidt, Experte für Technische Versicherungen bei der Inter Allgemeinen Versicherung.

Ungeübte Glücksritter werden angezogen

Denn jeder anziehende Markt lockt auch ungeübte Glücksritter an, die auf schnelles Geld hoffen. So würden manche Solarteure die anerkannten Regeln der Technik vernachlässigen, „was in der Folge wiederum den Eintritt von Schäden begünstigt“, fährt Schmidt fort. Beispielhaft verweist der Inter-Mann darauf, dass bei den Modulen die Mindestabstände zum Dachfirst oder -rand nicht eingehalten werden. Bei Sturm kann es dann zu einer Sogwirkung unter den Modulen kommen, wodurch diese vom Dach gerissen werden.

Großer Andrang bei Versicherern

Die gute Nachricht für den Versicherungsnehmer an dieser Stelle ist, dass sich eine PV-Anlage gegen Sturmschäden und weitere Naturgefahren meist problemlos versichern lässt – und das ist auch angezeigt. „Die Anlagen sind nicht nur der Sonne ausgesetzt, sondern auch anderen Witterungen und Risiken – Extremwetterereignisse haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen“, sagt Paul Ristock von der Oberösterreichischen Versicherung. Ristock leitet die deutsche Niederlassung des Unternehmens, das sich angesichts jahrelanger Erfahrungen aus dem Heimatmarkt als Vorreiter in diesem Segment sieht.

Doch je mehr Deutsche sich aufmachen, um von den sonnigen Aussichten zu profitieren, umso mehr Fragen stellen sich ein – nicht zuvorderst, aber eben auch, wenn es um den richtigen Versicherungsschutz für eine PV-Anlage geht. Genügt also eine Wohngebäudeversicherung, oder sollte man eine separate Police für die wertvollen Paneele abschließen? Thomas Bartsch vom Photovoltaik-Anbieter IBC Solar plädiert für die große Lösung: „Eine umfassende PV-Versicherung besteht aus drei Bausteinen: einer Elektronikversicherung, einer Ertragsausfallversicherung und einer Minderertragsversicherung“, zählt er auf.

Reicht die Wohngebäudeversicherung?

Denn eine normale Gebäudeversicherung decke in der Regel nur Teile aus dem Baustein Elektronikversicherung ab. Thomas Gebhardt betont, dass man bei der Waldenburger Versicherung grundsätzlich immer zu einer „Vollkaskolösung“ rate, da man über die Art der Beschädigungen im Vorfeld keine Kenntnisse habe. „Wir empfehlen daher jedem PV-Anlagenbesitzer die bestmögliche Absicherung der teuren Anlage über eine Photovoltaikversicherung.“ Zumal es aus Gebhardts Sicht ein Trugschluss sei, sich darauf zu verlassen, dass die Anlagen immer robuster werden. „Sie werden immer leistungsfähiger und damit anfälliger für Schäden“, dreht er die Argumentation um.

Wohngebäudeversicherung nur Grundschutz

Inter-Mann Schmidt weist darauf hin, dass PV-Anlagen nach den Wohngebäude-Musterbedingungen des Versicherungsverbandes GDV nicht zu den versicherten Sachen zählen. Viele Versicherer nehmen die Anlagen aber trotzdem auf. Dann besteht Schutz gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. So besteht allerdings nur ein Grundschutz. Bedarfsgerechter Schutz bestehe hingegen im Allgefahrenschutz einer Photovoltaikversicherung. Schmidt: „Versichert sind dann unvorhergesehen eintretende Schäden aller Art wie etwa auch Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen aller Art, Feuchtigkeit oder Tierverbiss, aber auch die daraus resultierenden Ertragsausfälle und zusätzliche Kostenpositionen.“

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/photovoltaik-boomt-diesen-versicherungsschutz-brauchen-solaranlagen//2/

 

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