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DDR-Versicherungen: behalten oder wechseln?

33 Jahre nach der Wiedervereinigung existieren immer noch eine Vielzahl von DDR-Versicherungen. Die Staatliche Versicherung der DDR war zuständig für Versicherungen in Bezug auf Gebäude wie beispielsweise Hausratversicherungen, für die Absicherung privater Haftpflichtrisiken, für Lebensversicherungen und Unfallversicherungen sowie für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Zudem war sie der einzige Versicherer der DDR für private Kunden und hatte ihren Sitz in Berlin.

Übernahme durch Allianz SE

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden die Rechte und Pflichten der Staatlichen Versicherung der DDR auf eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung“ (SinA) übertragen, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstand. Das Privatkundengeschäft wurde in Form der Deutschen Versicherungs-AG und der Deutschen Lebensversicherungs-AG privatisiert, die beide von der Allianz SE übernommen wurden. Für die Allianz, die dadurch zum Marktführer in den ostdeutschen Bundesländern wurde, bedeutete dies nach dem Oderhochwasser 1997 und dem Elbehochwasser 2002 allerdings auch außergewöhnlich hohe finanzielle Belastungen, da mit den zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Versicherungsverträgen auch Hochwasserschäden an Gebäuden versichert sind, Quelle: Wikipedia.

In letzter Zeit versucht der Versicherer, die alten Verträge in Neuverträge umzuwandeln. Ob das sinnvoll ist, erklärt Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen im Interview:

Welche DDR-Versicherungen haben viele Menschen noch?

In der DDR war das einerseits die Haushaltsversicherung – ein Bündel aus Privathaftflicht, Hausrat- und Reisegepäckversicherung. Es wurde nach der Wende auch so übernommen. Andererseits sind das die Gebäudeversicherungen.

Was ist der große Vorteil der alten Gebäudeversicherungen?

Die große Besonderheit ist, dass regelmäßig die sogenannten Elementargefahren mitversichert waren. Und das ist allen voran die Überschwemmungsgefahr. Es ist deswegen eine Besonderheit, weil viele neuere Verträge diese Absicherung in bestimmten Gebieten gar nicht mehr anbieten. Da wird vom Versicherer geguckt: Ist es ein Risikogebiet? Und dann kann es sein, dass der Beitrag sehr teuer wird oder dass ein Gebäude tatsächlich gar nicht mehr versicherbar ist. Ein Kollege, mittlerweile in Rente, hat es immer so ausgedrückt: Die DDR hat das Haus auch noch versichert, wenn es schon halb in der Elbe stand. Heutzutage ist es schwer, es zu versichern, wenn es an der Elbe steht.

Ist ein Wechsel der Gebäudeversicherung sinnvoll?

Hausbesitzer sollten ihre Versicherung vor allem dann behalten, wenn sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen oder in einer Region, in der andere Elementargefahren verstärkt drohen. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Sonst kann es sein, dass man ohne Versicherungsschutz für das Haus dasteht. Ein neuerer Vertrag kann Risiken versichern, die in alten Verträgen eher nicht dabei waren. Das kann beispielsweise sein, dass es einen technischen Wandel gab, der damals nicht absehbar war – durch Photovoltaik usw.

Allgemein sind bei alten Versicherungen sogenannte Kosten weniger mitversichert. Wenn es einen Schaden am Haus gibt, entstehen beispielsweise auch Kosten dadurch, dass der Schutt weggeräumt werden muss. Da gibt es neue Tarife, die deutlich weiter gehen als alte Tarife. Auch Hotelübernachtungskosten, die durch Unbewohnbarkeit einer Wohnung entstehen, sind ein Thema: Sie sind bei neuen Verträgen zumeist mit abgedeckt, während Wohngebäudeversicherungen aus DDR-Zeiten oft nur den entstandenen Sachschaden bezahlen.

Tipp: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte. Was genau leistet die Versicherung und bis zu welchen Summen? Lassen Sie sich bei einem Vertragswechsel Zeit und unterschreiben Sie auf keinen Fall sofort. Besser ist es, die Verträge in Ruhe zu lesen und eventuell sogar von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

Warum sollte man bei der alten Haushaltsversicherung neuere Verträge in Betracht ziehen?

Es könnten zum einen bestimmte Dinge versichert sein, die Ende der 80er, Anfang der 90er-Jahre noch nicht absehbar waren – wie die Photovoltaikanlage oder Ladestation für E-Autos. Und dann gibt es auch bestimmte Bausteine, die alte Verträge häufig nicht haben. Das können zum Beispiel bestimmte Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit sein, die in alten Verträgen noch stehen, in neuen dagegen nicht.

Kann so eine Police ewig weiterlaufen?

DDR-Policen können theoretisch sehr lange bestehen. Sie haben aber keine langen Laufzeiten. Das sind in der Regel Jahresverträge und zum Ablauf des Jahres kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen. Auch nach Schadensfällen gibt es bestimmte Sonderkündigungsmöglichkeiten. Irgendwann werden sie aller Voraussicht nach enden. Es gibt aber nicht das eine Ablaufdatum.

 

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