Tierversicherung – sechs wichtige Urteile für Hundehalter
In Deutschland gab es im Jahr 2021 insgesamt rund 11,93 Millionen Hunde, Tendenz steigend. Laut § 833 BGB haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet mit dem Privatvermögen – siehe folgenden Blogartikel.
Anbei eine Zusammenstellung der Urteile, die zeigen, welche Gefahren für Hundehalter lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen:
Leine als Gefahrerhöhung
Ein Hundehalter hat seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen lassen, ohne dabei die Leine festzuhalten, diese zog das Tier hinter sich her. Auf die Pfiffe seines Herrchens reagierte er nicht, als sich eine Radfahrerin näherte – es kam zum Sturz der Frau. Da LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Damit haftet allein der Hundehalter für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14).
Hund muss Ruhezeiten einhalten
Eine Frau fühlte sich durch das Bellen eines Nachbarhundes gestört und legte als Beweis Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az: 5U/152 05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundehalter sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 keine wesentlichen Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken auftreten, die das Eigentum (Grundstück, Besitz) und Gesundheit der Klägerin beeinträchtigen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu € 5.000.
Dürfen Hunde ins Taxi?
Die Beförderungspflicht umfasst auch die Mitnahme von Hunden im Taxi. Allerdings dürfen Taxifahrer dies auch verweigern, wenn sie Angst vor dem Tier haben oder allergisch reagieren (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 61/92). In derartigen Fällen ist der Taxifahrer jedoch verpflichtet, für den Transport einen passenden Wagen bei der Zentrale anzufordern.
Typische Tiergefahr verwirklicht
Auf einem Fest ließ der Hundehalter sein Tier frei herumlaufen. Als sich eine Frau zu dem Hund hinabbeugte, biss dieser zu. Der Hundehalter wollte aus diesem Grund eine Mitschuld geltend machen. Das sahen die Richter am OLG Oldenburg allerdings anders. Nach Treu und Glauben darf ein Gast bei einem freilaufenden Haustier davon ausgehen, dass das Bücken keinen Beißreflex auslöst oder etwa zum Angriff reizt. Die Frau habe sich nicht in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben. Der Hundehalter musste nach Hinweisbeschluss vollen Schadenersatz leisten. Mit dem Hundebiss verwirklichte sich eine typische Tiergefahr, so die Richter (Az.: 9 U 48/17).
€ 16.000 für ungewollten Deckakt?
Ungewollte Deckakte bei Tieren kommen gar nicht so selten vor, die Schadenersatzforderung im vorliegenden Fall aber schon. Eine Hobbyzüchterin forderte € 16.000, nachdem ihre Rassehündin vom Nachbarrüden gedeckt wurde. Da sich die Züchterin nicht mit Mischlingswelpen arrangieren konnte, ließ sie die Gebärmutter der Hündin entfernen. Die Schadenersatzforderung leitete sie hauptsächlich von den entgangenen Gewinnen durch die beabsichtigte Zucht ab. Vor dem LG Coburg einigten sich die Streitparteien allerdings auf eine Summe in Höhe von € 500 (Az.: 11 O 185/13).
Berücksichtigt das Jobcenter Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung?
Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht (B 14 AS 10/16 R). Die Richter entschieden, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung gezahlt werden, nicht angerechnet werden, um so ein höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Lediglich Versicherungen, die einen spezifischen Bezug zu den Zielen des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch aufweisen, können angerechnet werden - beispielsweise Gebäudebrandversicherung oder Kfz-Versicherung - um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Anders verhält es sich, wenn ein Hund aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird (z.B. Blindenführhund).