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Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag muss um 0,8 Punkte steigen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.10.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Das haut rein: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr so stark steigen wie seit 50 Jahren nicht mehr. Der sogenannte Schätzerkreis, angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berichtet, dass der Zusatzbeitrag von heute 1,7 Prozent um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent steigen muss.
Damit würde der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einen Rekordwert von 17,1 Prozent erreichen: allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.

Was würde die Anhebung in Euro bedeuten?

Das haben die Kollegen vom Redaktionsnetzwerk Deutschland ausgerechnet. Bei einem Bruttoeinkommen von € 3.500 monatlich bedeutet ein Plus um 0,8 Punkte für Beschäftigte und Arbeitgeber eine Mehrbelastung von je € 14 im Monat. Wird auch die Pflegeversicherung teurer – was angesichts der desolaten finanziellen Lage wahrscheinlich ist – könnte die Mehrbelastung auf rund € 19 im Monat steigen (wenn der Pflegebeitrag um 0,3 Punkte zulegen würde).

Was schaut sich der Schätzerkreis an?

Im GKV-Schätzerkreis sitzen Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes. Sie müssen eine Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben und der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2024 und 2025 erarbeiten.
Für das Jahr 2025 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von € 295 Milliarden. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von € 14,5 Milliarden abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2025 belaufen sich voraussichtlich auf € 341 Milliarden. Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2025 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.

Wer legt den Zusatzbeitrag final fest?

Das Bundesgesundheitsministerium legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2024 im Bundesanzeiger bekannt. Dabei berücksichtigt das Ministerium auch Infos, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben.

Für wen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag relevant?

Er gilt für folgende Personengruppen:
•    Versicherungspflichtige Empfänger des Bürgergeldes.
•    Jugendliche in einer sogenannten Einstiegsqualifizierung und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als € 325 Arbeitsentgelt erhalten.
•    Auszubildende, die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung absolvieren, etwa in Jugend- und Bildungswerken der Arbeiterwohlfahrt.
•    Teilnehmer an einem gesetzlich geregelten freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst.
•    Versicherte, deren Mitgliedschaft während des Wehrdienstes oder während einer Eignungsübung für angehende Zeitsoldaten erhalten bleibt.
•    Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vorbereiten.
•    Versicherte, die wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder ähnliche Entgeltersatzleistungen von der Unfallversicherung, einem Rehabilitationsträger oder aus der Kriegsopferversorgung erhalten.
•    Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Darunter versteht man Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation für Menschen, die nach Krankheit oder Unfall wieder ins Berufsleben zurückkehren oder Arbeitslosigkeit vermeiden wollen.
•    Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, Anstalten und Einrichtungen, die für ihre Arbeit monatlich nicht mehr als € 707  (2024) Entgelt erhalten.

Haben Versicherte aus den genannten Personengruppen weitere beitragspflichtige Einnahmen, zum Beispiel Renten oder Versorgungsbezüge, gilt für diese Einnahmen der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.

Was ist der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz?

Jede Krankenkasse kann einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen, der den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz ergänzt und den Finanzbedarf des Kassen widerspiegelt. Der allgemeine beziehungsweise ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent. Die Spanne bei den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen ist sehr unterschiedlich. In diesem Jahr hat die Mehrheit der 95 Kassen diesen Satz bereits angehoben. Den höchsten Zusatzbeitrag erreicht die KKH mit 3,28 Prozent.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/schaetzerkreis-durchschnittlicher-gkv-zusatzbeitrag-muss-um-08-punkte-steigen/

 

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