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Pflegestärkungsgesetz

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Dez 24 2014

Pflegestärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat zum 01.01.15 das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Bis zum Jahr 2017 soll das zweite folgen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet nur eine Sockelabsicherung, die in zunehmenden Maße ineffizienter wird, denn die Pflegekosten steigen seit Jahren kontinuierlich an.

Verdoppelung der Pflegefälle bis 2050

Durch die demografische Entwicklung erhöht sich die Zahl der Personen stetig, die ohne fremde Hilfe nicht mehr in der Lage sind, Tätigkeiten des täglichen Lebens zu meistern.
Ende 2013 gab es in Deutschland 2,63 Millionen Pflegefälle. In den nächsten 40 Jahren wird von einer Verdopplung dieser Zahl ausgegangen. Insgesamt 83 Prozent der Pflegefälle sind über 65 Jahre alt, 35 Prozent haben die Altergrenze von 85 Jahren bereits überschritten. Deshalb muss selbst dann mehr Kapital in das bestehende System investiert werden, wenn das aktuelle Niveau nur auf gleichem Stand gehalten werden soll. Ohne eine private Pflegeversicherung besteht für den Einzelnen das Risiko, notwendige Pflegeleistungen aus der „eigenen Tasche“ bezahlen zu müssen, d.h. pflegebedürftige Personen müssen ihr mühsam erspartes Kapital für die eigene Pflege verwenden oder gegebenenfalls die finanziellen Lasten auf die Kinder abwälzen.

Nur drei Prozent der Bürger sorgen vor

Diese Tatsache ist vielen Deutschen durchaus bekannt. 83 Prozent der in einer aktuellen Studie befragten Bürger haben Angst vor der Pflegebedürftigkeit. Angehörigen „zur Last“ zu fallen, ist ihre größte Sorge. Von einer Vielzahl junger Menschen wird die Gefahr ein Pflegefall zu werden oft als ein Aspekt des Alters abgetan. Somit wird ein entsprechendes Handeln meist auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Obwohl die Situation bekannt ist, verdrängen Verbraucher das eigene Pflegerisiko nur all zu gern. Denn wie ist sonst zu erklären, dass nur 3 Prozent der Bevölkerung eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben?
 
Es stellt sich die Frage, warum tut man so wenig für die eigene Familie und auch für sich selbst? Ein weiterer Sachverhalt ist offenkundig vielen Bürgern nicht bewusst – reichen die finanziellen Mittel des Betroffenen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, holt sich der Staat die Differenz aus dem Vermögen der Angehörigen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung aufgeführt. In einem stationären Pflegeheim fallen monatlich im Bundesdurchschnitt Kosten von € 3.200 an. Hier tickt eine gesellschaftliche Zeitbombe ungeahnten Ausmaßes. Daran ändert auch die staatliche Reform mithilfe des Stärkungsgesetzes nichts.

Durch das 1. Pflegestärkungsgesetz erhöhen sich die Beiträge der Arbeitnehmer von 2,05 auf 2,35 Prozent, sowie für kinderlose Berufstätige von 2,3 Prozent auf 2,6 Prozent. 2017 ist eine erneute Steigerung um 0,2 Prozentpunkte geplant.

Staatliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung

Sieht man sich die Statistik an, werden Männer in der Pflegestufe 3 durchschnittlich acht Jahre lang gepflegt, Frauen wegen der höheren Lebenserwartung sogar zwölf Jahre. Im Zuge des medizinischen Fortschrittes und der sich ständig weiter entwickelnden Pflegewissenschaft, werden sich diese Zeiträume künftig noch verlängern. Infolgedessen kommen im Bereich Pflege immense sozialpolitische und gesellschaftliche Herausforderungen auf uns zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar, deren Leistungen reichen jedoch nicht für eine Rund-um-Pflege aus. Selbst in der Pflegestufe 3 – hier werden mindestens 5 Stunden Hilfe pro Tag veranschlagt – entspricht der Betrag bei 30 Tagen im Monat und einer Sachleistung von € 1.550 lediglich einem Stundensatz von € 10. Tatsächlich aber betrug dieser für eine Pflegefachkraft zum Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 schon rund € 25!

2,63 Millionen Pflegefälle

Momentan werden 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause betreut – das entspricht 1,85 Millionen Menschen. Zwei Drittel dieser Fälle erhalten ausschließlich Pflegegeld, d.h. sie werden in der Regel durch Angehörige gepflegt. Das restliche Drittel wird teilweise oder auch vollständig durch ambulante Pflegedienste ebenfalls daheim versorgt. In stationären Pflegeheimen werden 30 % aller Pflegebedürftigen betreut, das entspricht insgesamt 785.600 Personen. Als Hauptgründe für Pflegebedürftigkeit werden Demenz und vegetative Zustände genannt, gefolgt von Tumoren, Verletzungen, Missbildungen und AIDS.

Warum bestehen so wenig private Pflegezusatzversicherungen?

Diese beiden Gründe werden am häufigsten aufgeführt:

1) 61 % sind der Meinung: „Die Versicherung zahlt im Ernstfall nicht“. Die meisten Zusatzpolicen garantieren vertraglich zu leisten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eintritt. Eine Kombination aus Uninformiertheit und Vorurteilen.

2) 59 % verlassen sich darauf, dass der Partner oder Angehörige die erforderliche Pflege übernehmen. Das kann nur als übertriebener Optimismus gedeutet werden. Denn Lebenslagen verändern sich beispielsweise durch Trennung, Scheidung, berufliche Neuorientierung, Wohnortwechsel oder Todesfall. Außerdem nimmt die Zahl der Singlehaushalte bei älteren Menschen zu, des weiteren sinkt die Geburtenrate. Aspekte, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Deutschlandlands Staatsverschuldung liegt aktuell bei knapp € 2.100.000.000.000 (Billionen!). Des weiteren steht dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem - gleichgültig ob es um Leistungen der Altersrente, bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und auch der Pflege geht - das nicht gelöste demografische Problem gegenüber. Das System krankt an Immer weniger Beitragszahlern und immer mehr Leistungsempfängern, die zusätzlich immer längere Zeit dem System Geld entnehmen. Das aktuell (zu) niedrige Leistungsniveau wird infolgedessen Schritt für Schritt weiter sinken. Wann begreifen die Bürger endlich, dass die staatlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung darstellen und eine zusäztliche private Absicherung unabdingbar ist?

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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