26 August 2026

Beitragsbemessungsgrenze der PKV

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze im Sozialversicherungsrecht, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhoben werden, der darüber hinausgehende Teil des jährlichen Einkommens bleibt für die Berechnung der Beiträge beitragsfrei.

Anfang des Jahres stieg die BBG von € 66.150 auf € 69.750. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das für einen Beschäftigten des Höchsteinkommens bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Pflegeversicherungsbeitrag von 4,2 Prozent (für Kinderlose) eine Gesamtbelastung in Höhe von rund € 1.261 pro Monat, die monatliche Mehrbelastung liegt bei etwa € 52.

Personen in einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis tragen nur die Hälfte der Belastung, die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber. Dagegen zahlen Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, den kompletten Betrag.



Große Zielgruppe

Von höheren Ausgaben betroffen sind vor allem gutverdienende Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Manch einer wird ohnehin schon ins Grübeln kommen, denn warum soll jemand gesetzlich versichert bleiben, wenn er mittlerweile für weniger oder annähernd dem gleichen Beitrag auch in die leistungsstärkere private Krankenversicherung wechseln kann?

Selbst Toptarife der PKV, die einen Mehrbeitrag gegenüber der GKV kosten, können sich rentieren. Denn die Entscheidung für eine private Absicherung ist immer die Wahl in eine bessere medizinische Versorgung, wie z. B. hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz, schnellere Termine beim Facharzt, Zugang zu Chefarztbehandlung im Krankenhaus, alternativen Behandlungsmethoden usw..



Lage der GKV kritisch

Seit Jahren versucht die Politik erfolglos, das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend zu reformieren. Aufgrund der schwierigen Finanzlage sind jedoch weitere Kürzungen zu erwarten. D.h. trotz höherer Beiträge verschlechtert sich die Position der gesetzlichen Leistungen im Vergleich zur PKV.


Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze

Der Gesetzgeber hat allerdings durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze einen Wechsel weiter erschwert. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze stieg zu Jahresbeginn von € 73.800 auf jetzt € 77.400, erst ab einem Einkommen in dieser Höhe können GKV-Kunden in die PKV eintreten. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, muss also jetzt aktiv werden, denn freiwillig gesetzlich Versicherte, die momentan noch knapp über dieser Grenze liegen, könnten bei der nächsten Erhöhung von Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze den Sollwert knapp verfehlen.