Das Thema Pflege gehört zu den größten finanziellen Risiken überhaupt – und dennoch wird sie im Beratungsalltag häufig auf später verschoben. Dabei zeigt die aktuelle politische Diskussion um den Elternunterhalt einmal mehr, wie wichtig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist.
Derzeit wird über eine mögliche Abschaffung der seit 2020 geltenden Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt diskutiert. Sollte es zu einer Gesetzesänderung kommen, könnten Kinder künftig wieder stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden.
Doch unabhängig davon bleibt eine Tatsache bestehen: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt lediglich einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und pflegebedingte Eigenanteile müssen oftmals aus eigenen Mitteln finanziert werden. Reichen Einkommen und Vermögen hierfür nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger zwar die verbleibenden Kosten – allerdings nur im gesetzlichen Rahmen und häufig mit erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der finanziellen Selbstbestimmung.
Pflege betrifft nicht nur Senioren
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Pflegevorsorge erst kurz vor dem Ruhestand sinnvoll wird. Tatsächlich profitieren gerade jüngere Kunden von einer frühzeitigen Absicherung.
Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Gleichzeitig bestehen häufig bessere gesundheitliche Voraussetzungen, wodurch umfangreicher Versicherungsschutz oftmals einfacher zu erhalten ist.
Wer erst mit Eintritt in den Ruhestand über Pflegevorsorge nachdenkt, muss nicht nur mit höheren Beiträgen rechnen – auch Vorerkrankungen können den Abschluss erschweren oder den Versicherungsschutz einschränken.
Für nahezu jeden Kunden gibt es eine passende Lösung
Pflegevorsorge ist keine Einheitslösung. Je nach Alter, Gesundheitszustand und finanziellen Möglichkeiten kommen unterschiedliche Konzepte infrage.
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall einen vereinbarten Tagessatz. Das Geld kann flexibel verwendet werden – beispielsweise für ambulante Pflege, Unterstützung durch Angehörige oder notwendige Umbaumaßnahmen im Eigenheim.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung leistet eine garantierte monatliche Rente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und schafft damit langfristige finanzielle Planungssicherheit.
Pflegekostenversicherung
Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und übernimmt – je nach Tarif – verbleibende Pflegekosten. Dadurch kann der finanzielle Eigenanteil deutlich reduziert werden.
Pflege-Bahr
Nicht jeder Kunde erfüllt die Voraussetzungen für eine klassische Pflegezusatzversicherung oder möchte zunächst nur mit einem überschaubaren Beitrag vorsorgen. Hier kann die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung eine interessante Einstiegslösung sein. Sie kommt ohne Gesundheitsprüfung aus und eignet sich daher insbesondere auch für Kunden mit gesundheitlichen Vorbelastungen. Zwar ersetzt sie keine umfassende Pflegevorsorge, sie kann jedoch einen sinnvollen Baustein innerhalb eines individuellen Vorsorgekonzeptes darstellen.
Fazit
Ob sich die gesetzlichen Regelungen zum Elternunterhalt künftig tatsächlich ändern oder nicht, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit bleibt bestehen und betrifft letztlich jede Generation. Je früher Kunden über ihre persönliche Pflegevorsorge nachdenken, desto größer sind häufig die Gestaltungsmöglichkeiten.