Quo vadis, Pflegeversicherung?
Wie die gesetzlichen Krankenkassen ringt auch die soziale Pflegeversicherung mit einem enormen Defizit. In diesem Jahr wird es sich laut Schätzung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) auf 3,5 bis 5,8 Milliarden Euro belaufen – und in den Folgejahren wegen der alternden Bevölkerung weiter anschwellen. Zugleich wächst mit den Eigenanteilen die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Nach Daten des IW Köln müssen für vollstationäre Pflege derzeit im ersten Jahr durchschnittlich knapp 3.000 Euro pro Monat zugezahlt werden.
„In der Pflege herrscht dringender Reformbedarf“, meint deshalb nicht nur der vdek. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe namens „Zukunftspakt Pflege“ hat bereits Eckpunkte für eine Reform formuliert – und erkennen lassen, dass es keine umwälzenden Neurungen geben wird. Solche fordern unterdessen mehrere Verbände wie der Paritätische und Gewerkschaften von IG Metall bis ver.di: Ihnen zufolge sollte eine Pflegevollversicherung geschaffen werden, die sämtliche Pflegekosten schultert und zur Finanzierung Besserverdienende stärker heranzieht.
Laut einer forsa-Umfrage wünschen sich das auch knapp zwei Drittel der Bundesbürger, während lediglich 18 Prozent für eine verpflichtende private Pflegevorsorge optieren.
Steigendes Regressrisiko für Manager und Berater
Entscheider und Entscheiderinnen in deutschen Unternehmen sehen sich einem wachsenden Risiko ausgesetzt, wegen Pflichtverletzungen auf Schadensersatz verklagt zu werden. Wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte, mussten die hiesigen Managerhaftpflicht-Versicherer 2024 die Rekordsumme von 285 Millionen Euro überweisen, rund 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Fälle legte um 12 Prozent zu, während die durchschnittliche Schadenssumme um 14 Prozent auf über 115.000 Euro stieg.
Damit setzt sich ein unseliger Trend fort, den der GDV primär auf die schwierige konjunkturelle Lage und verschärfte regulatorische Anforderungen zurückführt. Mit den zunehmenden Insolvenzen steigt auch die Gefahr für verantwortliche Manager, Geschäftsführer und Berater, von Insolvenzverwaltern in Mithaftung genommen zu werden. Zu den bekannten Fällen kommt eine nicht absehbare Dunkelziffer, da nur die Beklagten Eingang in die Statistik finden, die eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abgeschlossen haben.
„Wer unternehmerische Entscheidungen trifft, soll heute nicht nur ökonomisch richtig, sondern auch juristisch unangreifbar handeln. Das immer dichtere Netz aus Pflichten, Nachweislasten und formalen Anforderungen droht zum Hemmschuh für unternehmerisches Handeln zu werden“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.