1 September 2026

Wildunfälle werden immer teurer

Im Jahr 2024 regulierten hierzulande Versicherer Wildunfall-Schäden von über 1 Milliarde Euro. "Versicherungsgesellschaften haben über 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos registriert, die Schäden summierten sich auf mehr als 1,1 Milliarde Euro", berichtet Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie führt weiter aus: "Die Kosten für Wildunfälle steigen seit Jahren rasant an, inzwischen zahlen die Versicherer im Schnitt rund 3 Millionen Euro pro Tag. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2024 die durchschnittliche Schadenhöhe nach einem Wildunfall von 3.850 auf 4.100 Euro."


Zwei Hauptgründe

Dieser Anstieg lässt sich auf zwei wesentliche Faktoren zurückführen: "Sowohl Preise für Karosserieteile als auch die Stundensätze der KFZ-Werkstätten steigen seit Jahren stärker als die allgemeine Inflation", erläutert Käfer-Rohrbach. Damit beschränken sich die gestiegenen Reparaturkosten nicht nur auf Wildschäden sondern auf sämtliche Schadensarten. Zweijahresbilanz der Kfz-Versicherer: rund 5 Milliarden Euro im Minus.


Mehr als 750 Wildunfälle täglich

Saisonal bedingt verzeichnet der Herbst das höchste Schadensaufkommen. "Im Schnitt ereignen sich täglich über 750 Wildunfälle, doch in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember steigt die Gefahr nochmals deutlich an", führt Käfer-Rohrbach weiter aus. Kritisch sind vor allem die morgendliche sowie auch die abendliche Dämmerung. Die Sicht ist eingeschränkt und die Tiere laufen unvermittelt auf die Fahrbahn.


Warnschilder ernst nehmen

Fahrzeugführer werden um erhöhte Aufmerksamkeit bei Wildwechsel-Warnzeichen gebeten, zusätzlich ist die Geschwindigkeit anzupassen. Dies gilt insbesondere an Wald- und Feldrändern. Wenn also plötzlich Wild auftaucht Fernlicht sofort ausschalten, bremsen, aber niemals unkontrolliert ausweichen. "Die Kollision mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Tier", so die stellvertretende GDV-Geschäftsführerin.


Verhalten nach Unfall

Kommt es dennoch zu einer Kollision mit Wildtieren, ist zuerst die Absicherung des Unfallorts vorzunehmen, also Warndreieck aufstellen und Warnblinklicht am Fahrzeug einschalten. Anschließend die Polizei verständigen. Verletzte oder getötete Tiere dürfen nicht berührt werden. Das Bergen der Tiere ist Aufgabe des zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Wer verunfalltes Wild mitnimmt kann wegen Wilderei belangt werden.

Wie bei jeder Schadenregulierung können sich Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigtem Fahrzeug als hilfreich erweisen. Des Weitern empfiehlt der GDV sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Versicherer zeitnah in Kenntnis zu setzen, noch bevor das Fahrzeug repariert, verkauft oder verschrottet wird.



Wildunfall hat keine Auswirkung auf Schadenfreiheitsrabatt

Nach einem Wildunfall übernimmt der Kaskoschutz die Kosten für Schäden am eigen Fahrzeug. Die Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um sog. Haarwild, wie etwa Reh, Hirsch oder Wildschwein handelt. Mittlerweile haben einige Versicherungsgesellschaften jedoch ihren Schutz erweitert und decken auch Unfälle mit weiteren Tierarten oder Tieren aller Art ab. Achten Sie daher in den Versicherungsbedingungen auf die Formulierung "Schäden durch einen Zusammenstoß mit Schalenwild" oder "mit Tieren aller Art".


Wichtig zu wissen: Ein Wildunfall wirkt sich nicht negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt in der Kaskoversicherung aus.