Hoverboard – Probleme beim Versicherungsschutz
Das Hoverboard liegt voll im Trend. Ähnlich einem Skateboard mit nur zwei Rädern wird es rein über die Gewichtsverlagerung gesteuert und kann dank batteriebetriebenen Motor Geschwindigkeiten von bis zu 35 Kilometer pro Stunde erreichen. Wer haftet für den Schaden auf, wenn es zu einem Unfall kommt? „Diesen Schaden muss man aus eigener Tasche bezahlen“, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).
Schuld ist die Benzin-Klausel
Der Grund für einen nicht vorhandenen Versicherungsschutz liegt in der sogenannten Benzinklausel, die besagt, dass der Schaden durch ein motorisiertes Fahrzeug nicht in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) eingeschlossen ist. Verkehrsrechtlich gesehen, handelt es sich bei Hoverboards um Kraftfahrzeuge, da sie eine Höchstgeschwindigkeit von über 6 Kilometer pro Stunde erreichen. Deshalb muss ein Fahrzeug – also auch das Hoverboard – laut Pflichtversicherungsgesetz einen eigenen Haftpflichtschutz besitzen. Um allerdings öffentliche Straßen befahren zu dürfen, benötigt es einer Zulassung. „Weil sie das nicht sind, fallen sie auch nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz einer Kfz-Versicherung“, betont Frau Frenz. Ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad ist somit zwar in der PHV abgesichert, ein Zusammenstoß mit dem Board allerdings nicht.
Strafe bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Wer dennoch am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, riskiert eine Geldbuße und zusätzlich einen Punkt in Flensburg. „Doch selbst ohne Schaden kann die Nutzung eines Hoverboards auf öffentlichen Grundstücken teuer werden“, warnt Focus Online. Für ein Kraftfahrzeug wird ein Führerschein benötigt. Unklar ist allerdings, welche Klasse für den Hoverboard in Frage kommt. Aus einem Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Az: 412 Cs 205/16) geht hervor, dass eine Auto-Führerschein dafür ausreicht. Kinder und Jugendliche bleiben also auf der Strecke.
Haftpflichtschutz gibt es noch nicht
Aktuell existieren für Hoverboards noch keine Kfz-Haftpflichtversicherungen. Derartige Policen gibt es nur für Kraftfahrzeuge, die öffentliche Straßen nutzen dürfen. Eine weitere Hürde stellt ein verpflichtend anzubringendes Kennzeichen dar.
PHV zahlt nur im privaten Bereich
Hoverboards dürfen nur auf privaten Grundstücken verwendet werden. Kommt es dabei zu einem Schaden – weil beispielsweise im Garten eine Person unbeabsichtigt um- bzw. angefahren wurde – greift die PHV. Dagegen ist im öffentlichen Verkehr der Schadensverursacher selbst für die Regulierung verantwortlich. Bei Personenschäden kann dies den finanziellen Ruin bedeuten.
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