Private Haftpflichtversicherung – welche Deckungssumme ist empfehlenswert
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Wenn Sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen, ganz gleich ob es sich um einen Sach-, Personen- oder einen Vermögensschaden handelt, müssen Sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 823, dem „Schadensersatzparagraph“, festgehalten.
Existenzabsicherung
Da es insbesondere bei Personenschäden schnell extrem teuer werden kann, ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Es handelt sich um eine Existenzabsicherung. Dabei leistet die Privathaftpflichtversicherung (PHV) bei unabsichtlich, fahrlässig und auch grob fahrlässig verursachten Schäden. Besonders wichtig bei der Absicherung ist die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt. Darüber wird festgelegt, bis zu welchem Betrag die private Haftpflichtversicherung höchstens Schäden übernimmt.
Deckungssumme Mindestens € 10 Millionen
Die angebotenen Deckungssummen variieren zwischen € 5 und 60 Millionen. Experten empfehlen, mindestens € 10 Millionen Euro zu versichern. Wichtig sei, dass dieser Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen angesetzt sei. Beträgt der Schaden mehr als die vereinbarte Summe, muss der Verursacher für die Differenz selbst aufkommen. An der Deckungssumme bemisst sich die Höhe der Prämie. Prinzipiell gilt: Je höher dieser Wert, desto höher der Betrag, der für die private Haftpflichtversicherung aufgewendet werden muss.
Regelmäßig die Police überprüfen
Wie bei allen anderen Policen ist auch bei der privaten Haftpflichtversicherung eine regelmäßige Überprüfung der Bedingungen, Leistungen und der Höhe des Beitrags unumgänglich. Versicherer passen ihre Versicherungsbedingungen regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten an. Die Deckungssumme zum Beispiel kann bei neueren Verträgen deutlich höher sein als bei älteren – und das bei einer nicht zwingend höheren Prämie.
Verschiedene Vertragsarten
In den Single-Tarifen wird nur der Versicherungsnehmer geschützt. Im Familien-Tarif dagegen wird dieser Schutz auf Familienmitglieder ausgeweitet. Bei der Absicherung einer Familie ist es sinnvoll, einen Tarif mit dem Einschluss für deliktunfähige Kinder zu wählen. Damit sind Schäden, die durch Minderjährige unter sieben Jahren verursacht werden, ebenfalls abgedeckt. Grundsätzlich sind Kinder bis einschließlich ihrer ersten Ausbildung bei ihren Eltern mitversichert. Einige der Bedingungswerke schließen den Passus „alleinstehende im Haushalt lebende Person“ ein, egal ob es sich um beispielsweise um erwerbstätige oder Eltern handelt. Auch Menschen in einer eheähnlichen Gemeinschaft können auf eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung setzen. Es ist zu empfehlen, den Partner explizit zu benennen.