Frostschäden kosten Versicherer jährlich € 120 bis 150 Millionen
Eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen verursachen jährlich hierzulande 30.000 bis 40.000 Schäden. Aktuelle Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergaben, dass sich die Kosten hierfür der Versicherer auf rund € 120 bis 150 Millionen belaufen. Bei einem Gesamtschadensaufwand in Höhe von € 3 Milliarden, liegt der Anteil somit bei rund fünf Prozent.
Tipps zur Vermeidung von Frostschäden
Nachfolgend einige Empfehlungen des GDV zur Vermeidung von Frostschäden:
1) Oberste Priorität: Räume richtig beheizen. Die Ventile der Heizung nie vollständig ausdrehen. Dies gilt vor allem für wenig genutzte Räume, wie etwa Abstell- und Vorratsräume, Gästezimmer oder Keller. Die sog. Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft allerdings nur bedingt Sicherheit, denn sie sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper selbst nicht einfriert. Entfernt liegende Rohre werden aber nicht geschützt.
2) Freiliegende Wasserrohre mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor frostigen Temperaturen schützen.
3) Bei undichten Außentüren und Fenstern die Isolierung nachbessern, um kalte Zugluft zu verhindern.
4) Wasserleitungen in unbeheizten Räumen und vor allem im Außenbereich von der Wasserversorgung trennen und die Leitungen leerlaufen lassen.
Versicherungsschutz durch Wohngebäude- und Hausratversicherung
Entsteht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden, reguliert der Versicherer. Bei einem Schaden an der Immobilie selbst greift die Wohngebäudeversicherung, sofern die Sparte Leitungswasser im Vertrag eingeschlossen wurde - prüfen Sie ihren Vertrag daraufhin! Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen. Dazu zählen Heizkörper und -rohre, Wasserversorgung und -entsorgung, sowie Klima- und Wärmepumpen. Kommt es zu einem Schaden am beweglichen Inventar, beispielsweise an technischen Geräten, Möbeln oder Teppichen, reguliert die Hausratversicherung.