Elementarversicherung - wann lohnt sie sich?
Viele erinnern sich sicher noch an die Bilder vom Jahrhunderthochwasser im Juni 2013. Die Elbe verschlang in Sachsen halbe Ortschaften und in den niederbayerischen Städten Passau und Deggendorf wurden fast 2.200 Gebäude überflutet. Die Versicherer regulierten in den am meisten betroffenen Bundesländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rund 140.000 Schadensfälle mit einem Gesamtvolumen von € 1,8 Milliarden.
Überschwemmungen auch abseits der Flüsse
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert, liegen 85 Prozent der Schadensfälle durch Überflutung nicht direkt an großen Flüssen. Gebiete also, die landläufig nicht als besonders gefährdet einstuft werden. Durch diese Erkenntnis ist der Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung fast schon verpflichtend, egal in welchen Teil von Deutschland man beheimatet ist. So kam es beispielsweise am 01.06.2016 im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn mit den Gemeinden Simbach am Inn, Triftern bei Pfarrkirchen und Tann zu einer Flutkatastrophe mit fünf Toten. Starkregenvorfälle haben in den letzten Jahren zugenommen und sind eine Folge des Klimawandels.
Elementarschäden nicht automatisch eingeschlossen
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beinhaltet Schäden dieser Art nicht automatisch. Die klassische Variante sichert nur Schadensereignisse ab, die durch Feuer, Leitungswasser, sowie Sturm und Hagel entstehen. Elementarschäden, verursacht durch Überflutung, Schneedruck, Erdrutsch, Erbeben und Vulkanausbruch müssen daher als separater Zusatz eingeschlossen werden.
Verschiedene Risikozonen
Das Zonierungssystem für Überschwemmungen (ZÜRS) wurde im Jahr 2001 vom GDV eingeführt. Es fasst versicherungsrelevante Geodaten zusammen, die nachfolgend die Einschätzung des Überschwemmungsrisikos ermöglichen. Da hierzulande nicht alle Immobilien gleichermaßen hochwassergefährdet sind, bildet das System die Grundlage für eine objektive Risikobewertung und die darauf basierende Kalkulation der Versicherungsprämie.
Die Einteilung der Gebäude erfolgt in vier ZÜRS-Zonen. Dabei steht die Gefährdungsklasse 1 für ein äußerst geringes Überschwemmungsrisiko und die Klasse 4 für eine hohe Gefährdung. Über 90 Prozent aller Objekte unterliegen der Gefährdungsklasse 1. Zur Klasse 2 zählen knapp 6 Prozent. Einfach formuliert - je höher die Einstufung, desto höher ist auch die Prämie. Für den Eigentümer besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag über eine Selbstbeteiligung zu reduzieren.
Risiken auf eigene Faust verringern
Durch die Wahl eines geeigneten Bauplatzes können Bauwillige bei Neubauten dazu beitragen die Versicherungsbeiträge im Rahmen zu halten. Wird also ein Neubaugebiet ausgeschrieben, macht es Sinn sich nach der Gefahrenlage durch Naturgewalten zu erkundigen. Einem Immobilieneigentümer in einem gefährdeten Gebiet ist es anzuraten, zusätzliche Baumaßnahmen zu treffen. Besonders wichtig ist, dass Wasser vom Grundstück ungehindert ablaufen kann. Außerdem ist eine gute Kanalisation oder ein Wasserspeicher von großer Bedeutung, denn damit lassen sich die Folgen eines Starkregens mindern, zusätzlich verhindert ein Rückstauverschluss das Überfluten des Kellers. Desweiteren sollten Fenster und Haustüren druckwasserdicht sein. Bei der Heizungsanlage gilt, lieber eine Gastherme im Dach, als eine Ölheizung im Keller, da diese beim Auslaufen des Heizöls großen Schaden verursacht.
Staatliche Hilfen ungewiss
Staatliche Hilfen ohne Versicherungsschutz gibt es nur, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass er diesen nicht erhalten hat - siehe dazu folgenden Blogartikel. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass nahezu alle Objekte versicherbar sind. Dabei hängen die Beiträge natürlich von den Umständen ab; eine Selbstbeteiligung, wie bereits erwähnt, bietet Einsparungspotential.