Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungsfälle
Aus meiner langjährigen Praxis als Versicherungsmakler bin ich mit dem Thema Berufsunfähigkeit bestens vertraut, doch oftmals werde ich mit daraus resultierenden Vorurteilen konfrontiert. Beispielsweise höre ich immer wieder die Aussage, kaufmännisch Tätigen kann kaum etwas passieren. Untersuchungen belegen allerdings, dass jeder vierte Erwerbstätige für einen gewissen Zeitraum oder gänzlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bedeutet das für viele den sozialen Abstieg. Die folgenden Praxisfälle der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit zeigen deutlich, Berufsunfähigkeit kann jeden treffen:
1) Erzieherin (mit entsprechender Ausbildung, 10 % Bürotätigkeit), 30 Jahre
Erkrankung: Depressionen
Anfangs litt die Erzieherin an ständiger Müdigkeit, zunehmender Lustlosigkeit und Energiemangel. Mit der Zeit jedoch wurden die Depressionen schlimmer. Depressive Stimmung, Schlafstörungen und Störungen der Konzentration und Aufmerksamkeit ließen es nicht mehr zu, die Arbeit mit Kindern weiterzuführen.
Nachdem sogar Selbstmordgedanken aufkamen, begab sie sich in psychologische Behandlung.
Die beantragten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wurden anerkannt - die versicherte Rente beträgt € 896 und die Restlaufzeit 30 Jahre.
2) Schüler (Gymnasium, 10. Klasse), 15 Jahre
Erkrankung: Fraktur der Wirbelsäule
Nach einem Skiunfall und Sturz auf den Rücken erlitt der Schüler eine Fraktur der Wirbelsäule. Dadurch konnte der Versicherte nicht länger sitzen und musste seine Haltung oft verändern. Aufgrund dessen war der Schulbesuch nicht mehr möglich. Nach 1,5 Jahren war die Fraktur nach schwierigem Behandlungsverlauf ausgeheilt und die Schule konnte wieder besucht werden.
Die beantragten Leistungen in Höhe von € 750 monatlich wurden für 18 Monate erbracht.
3) Maschinenbauingenieur (selbständig, Diplom, 90% Bürotätigkeit, Führungsverantwortung für 15 Mitarbeiter), 37 Jahre
Erkrankung: Knochenkrebs
Der Maschinenbauingenieur hatte sein eigenes Ingenieurbüro. Er begab sich zur Routineuntersuchung zu seinem behandelnden Arzt. Nach einigen Untersuchungen erfolgte die Diagnose Knochenkrebs. Durch Chemotherapie und Bestrahlung konnte der Maschinenbauingenieur seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen.
Die beantragten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wurden anerkannt. Die versicherte Rente beträgt € 2.920 und die Restlaufzeit 30 Jahre.
4) Aktuar (angestellt, Bachelor, 100 % Bürotätigkeit, Führungsverantwortung für 4 Mitarbeiter), 44 Jahre
Erkrankung: Schlaganfall
Eines Morgens wachte der Aktuar mit Sprachstörungen, Schwäche im rechten Arm, Taubheitsgefühl in der rechten Hand und im Gesicht auf. Die Diagnose wurde schnell gestellt: Schlaganfall. Die Feinmotorik in seiner rechten Hand war stark eingeschränkt. Durch den Schlaganfall litt er an einer mittelschweren Sprech- und Stimmstörung. Aufgrund der Defizite in der Kommunikation konnte er seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit Führungsverantwortung nicht mehr nachgehen.
Die beantragten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wurden anerkannt. Die versicherte Rente beträgt € 2.410 und die Restlaufzeit 21 Jahre.
5) Versicherungskauffrau (angestellt, kfm. Ausbildung, 90 % Bürotätigkeit), 42 Jahre
Erkrankung: Brustkrebs
Bei der Versicherungskauffrau wurde im Rahmen einer Krebsvorsorge die Diagnose Brustkrebs gestellt. Aufgrund der darauffolgenden Behandlung mit Operation, Chemotherapie und Bestrahlung konnte sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Die beantragten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wurden anerkannt. Die Versicherungskauffrau ist jetzt nach erfolgtem Abschluss der Therapie wieder vollschichtig in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig. Die beantragten Leistungen in Höhe von € 1.830 monatlich wurden für 22 Monate erbracht.
6) Industriekaufmann (Auszubildender, 75 % Bürotätigkeit), 19 Jahre
Erkrankung: Multiple Sklerose
Während seiner Ausbildung erhielt der Versicherte die Diagnose Multiple Sklerose. Das Krankheitsbild verschlechterte sich in kurzer Zeit, sodass Seh-, Sprach- und Gleichgewichtsstörungen dazu führten, dass der Auszubildende seine Ausbildung nicht beenden konnte und den Arbeitsvertrag auflösen musste.
Die beantragten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wurden anerkannt. Die versicherte Rente beträgt € 1.310 und die Restlaufzeit 48 Jahre.