Schlüssel weg – wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel auch der Verlust fremder Schlüssel abgedeckt. Denn gehen diese verloren und muss eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden, kann das für einen Selbstständigen mitunter sehr teuer werden. Was genau unter den Begriff Schlüsselverlust fällt, erfahren Sie hier.
Hohe Kosten können entstehen
Geht ein Schlüssel für gemietete Geschäftsräume verloren, ist das für den Unternehmer nicht nur eine ärgerliche, sondern auch kostspielige Sache. Hat zum Beispiel eine Friseurmeisterin ihren Salon angemietet, nutzt sie einen fremden Schlüssel, nämlich den ihres Vermieters. Verliert sie diesen Schlüssel nun und befinden sich in dem Gebäude weitere Geschäfte oder Wohnungen, könnte ein Wechsel der kompletten Schließanlage notwendig werden – und das kann schnell sehr teuer werden.
Auf Einschluss von Schlüsselverlust achten
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann in diesem Fall einspringen – wenn der Schlüsselverlust explizit miteingeschlossen ist. Sie zahlt die entstehenden Kosten, die aus dem Verlust fremder Schlüssel entstehen sowie eventuelle Folgeschäden. Die Grenzen sind von den jeweiligen Sub-Limits in den Versicherungstarifen abhängig. Wer sicher gehen möchte, achtet darauf, dass der angebotene Tarif idealerweise gar keine Sublimits enthält. Dies bieten nur wenige Versicherer, es schützt jedoch vor bösen Überraschungen im Schadenfall.
Achtung bei verlorenen Schlüsseln
Doch Achtung: Im Gegensatz zu verlorenen Schlüsseln ist die Übernahme der Kosten bei gestohlenen Schlüsseln bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Ebenso ist der Schlüsselverlust durch Arbeitnehmer nicht in der betrieblichen Haftpflichtversicherung enthalten, da diese selbst für die vom Arbeitgeber überlassenen Schlüssel haften.
Welche Leistungen sind versichert?
Zu den klassischen Leistungen nach einem Schlüsselverlust zählen insbesondere drei Punkte. Das sind die Erstattung der Kosten für einen Ersatzschlüssel, die Kosten für den Austausch des Schlosses oder der Schlösser sowie die Kosten für die Bewachung des Objektes (maximal 14 Tage).
Auch Privathaftpflichtversicherung leistet
Die Zusatzleistung einer Schlüsselversicherung von fremden Schlüsseln gibt es sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten Haftpflicht-Versicherung. Bei einem Mitarbeiter übernimmt die Privathaftpflicht und bei einem Selbstständigen die Betriebshaftpflicht die anfallenden Kosten. Achten Sie bei der Privathaftpflichtversicherung auf die Höhe der Deckungssumme. In vielen alten Tarifwerken sind häufig nur geringe Summen versichert, empfehlenswert ist mindestens € 30.000. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sollte die Versicherungssumme € 50.000 nicht unterschreiten. Transponder, Chip- und Schlüsselkarten behandeln die Versicherer dabei in der Regel genauso wie normale mechanische Schlüssel.
Welche Schlüssel sind versichert?
Zum Standardschutz gehört, dass alle fremden Schlüssel versichert sind, die für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit notwendig sind. Also die Schlüssel für das Gebäude beziehungsweise zu den Räumen. Erweiterungen werden oft notwendig für Tresor- und Schließfachschlüssel. Fast nie versichert sind Schlüssel für bewegliche Sachen, etwa Autoschlüssel oder die Schlüssel für einen Schreibtisch oder Schrank.
Schließanlagen werden digitaler
Auch beim Thema Schließanlagen und damit beim Verlust von Schlüsseln zu gewerblich genutzten Gebäuden hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Immer mehr klassische Schließanlagen werden durch digitale Anlagen ersetzt. Hier kann beim Verlust einer Schlüsselkarte neu programmiert werden, anstatt die gesamte Schließanlage austauschen zu müssen. Das ist einfacher und deutlich günstiger.