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Wohngebäudeversicherung – worauf ist zu achten?

Von langer Hand wird das Traumhaus geplant und für die Realisierung ist viel Geld notwendig. Jedoch kann ein Schaden, wie beispielsweise durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder auch Elementargefahren, dazu zählen vor allem Überschwemmungen und Schneedruck, die eigene Existenz gefährden. Welche Vertragsdetails sind also wichtig und welche Faktoren können sich prämienerhöhend auswirken?

Wohngebäudeversicherung ist Neuwertversicherung

Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sog. Neuwertversicherung. Laut Wikipedia: Der Neuwert ist der Betrag, der „zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten“, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens. Brennt zum Beispiel ein Haus komplett ab, so bekommt es der Eigentümer in gleicher Größe und Ausstattung wieder gebaut. „In jedem Lebensbereich gibt es einen Trend zur Individualisierung. Auch bei den Versicherungen für das eigene Haus“, so Andreas Kutschera vom Bundesverband der Versicherungsberater. Der eine Kunde besitzt eine Sauna, der andere eine Solaranlage und der dritte ein teures Gartenhaus. Derartige Details müssen bei der Antragstellung berücksichtigt werden und wirken sich somit auch auf die Versicherungsprämie aus.

Hauptgefahr Leitungswasserschaden

Neben der Größe und Ausstattung einer Immobilie ist die Bauartklasse wichtig. Denn ein gemauertes Haus ist weit weniger brandgefährdet als ein Holzhaus. Weitere Kriterien bei der Beitragsberechnung sind Bausubstanz, Alter, Vorschäden und auch die Lage des Objektes. Als Hauptrisiko für Versicherer gilt der Leitungswasserschaden. Je älter die Immobilie, desto wahrscheinlicher ist die Gefahr, dass ein Schaden eintritt. „Da ist die Gefahr eines Rohrbruchs größer“, erläutert Kutschera. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) verursachte Leitungswasser in den vergangenen Jahren jährlich mehr als eine Million Schadensfälle. Die Versicherungsgesellschaften leisteten dafür gut € 2 Milliarden im Jahr. Bei Neubauten ist das Schadensrisiko geringer, was sich auf die Prämienkalkulation auswirkt. Daher erhält der Kunde in den ersten Jahren bei einigen Gesellschaften einen Preisnachlass.

Unterteilung in Gefahrenzonen

Versicherungsgesellschaften teilen das Bundesgebiet in verschiedene Gefahrenzonen auf. Laut Michael Bruns bestehen beispielsweise beim Leitungswasser vier verschiedene Zonen, bei Sturm und Hagel zwei, Elementarschäden teilen sich wiederum in vier unterschiedliche Zürs-Zonen auf. Die einzelnen Versicherer bewerten die Zugehörigkeit des Objektes zu einer gewissen Risikozone nicht einheitlich und so entscheiden manchmal nur wenige Meter. „Eine Versicherung zieht die Grenze in der Müllerstraße, eine andere in der Schmidtstraße 100 Meter weiter“, beschreibt Bruns eine gängige Praxis. Er kritisiert diese Messlatten: „ Das ist ein Problem, weil der Kunde oft nicht weiß, warum der eine die Grenze da zieht und der andere nicht.“ Aufgrund dessen ist eine Beratung durch einen unabhängigen Vermittler unabdingbar, denn er kann auf die Angebote unterschiedlicher Anbieter zurückgreifen und vergleichen.

In der Gefahrenzone ist die Auswahl der Versicherer beschränkt

Die zu versichernden Objekte, die ein größeres Risiko darstellen, sei es durch Vorschäden oder weil die Immobilie in einem Bezirk steht, der als überschwemmungsgefährdet gilt, sind teurer oder die Auswahl der zur Verfügung stehenden Tarife sind stark eingeschränkt. „In der Altstadt von Köln oder Passau dürften Hausbesitzer höchstens zwei Tarife finden“, sagt Finanztest-Redakteur Michael Bruns. Und Kutschera ergänzt: „Ich lande dann bei einem teuren Anbieter, weil mir kein anderer ein Angebot macht.“ Ob jedoch dieser Anbieter im Schadensfall tatsächlich mehr leistet, spielt dann keine Rolle, Hauptsache überhaupt versichert. Denn: „Wenn das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen war, ist eine Police nicht zu bekommen“, berichtet Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ist wichtig

Bei der Wahl des Anbieters ist nicht der Preis alleine entscheidend, sondern vor allem der Deckungsumfang. Lesen Sie ausführlich das Kleingedruckte, denn hier steckt manchmal der Teufel im Detail. Und achten Sie darauf, dass auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet wird. Diese liegt vor, wenn Sie beispielsweise bei brennender Kerze das Zimmer verlassen oder die Spülmaschine noch läuft, wenn niemand zuhause ist und ein Schaden entsteht. Weitere wichtige Punkte: Einschluss von Nutzwärmeschäden durch Kamine, Leistungen für Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs nach einem Brand. Ob jedoch die Gesellschaft einen Hotelaufenthalt nach einem Schaden für 100 oder 120 Tage übernimmt, ist dagegen nicht relevant.

Abdeckung realistischer Schäden

Teure Policen sind nicht automatisch auch die Besten. Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland äußert sich dazu: „Das sind die, die den Anforderungen an die Immobilie entsprechen.“ Steht das Haus beispielsweise in einem erdbebengefährdeten Gebiet, wie etwa der Schwäbischen Alb oder dem Oberrheingraben, der sollte darauf achten, dass dieser Punkt bei den Elementarschäden mitversichert ist. Sind Erdbeben jedoch keine realistische Gefahr, so kann bei Versicherungsabschluss auf diese Deckung verzichtet werden und der Hauseigentümer erlangt bei der Prämie eventuell einen finanziellen Vorteil.

Vorschäden und Werterhöhungen angeben

Vorschäden unterliegen bei der Antragstellung der Offenlegung, ansonsten kann der Versicherer nach deren Kenntnis den Vertrag annullieren. Tritt nun ein Schaden auf, ist die Gesellschaft unverzüglich zu informieren; Probleme entstehen nämlich dann, wenn der Hauseigentümer den Versicherer erst ins Bild setzt, wenn der Defekt bereits beseitigt ist. „Fotos vom Schaden machen und Kontakt mit der Gesellschaft aufnehmen“, rät Wiech. Weiter ist wichtig, dass nachträgliche werterhöhende Maßnahmen an der Immobilie, wie etwa der Ausbau des Dachgeschosses, der Einbau einer Sauna oder der Bau einer Garage, sofort in den Vertrag aufgenommen werden. Andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen, bei einem Schaden die Leistung anteilig zu kürzen.

In den vergangenen Jahren haben sich einige Anbieter vom Markt zurückgezogen oder aber sie haben ihre Beiträge stark angehoben. Erhalten Sie nun eine Beitragsanpassung, kündigen Sie nicht sofort, sondern lassen Sie durch einen unabhängigen Vermittler prüfen, ob überhaupt ein besseres Angebot auf dem Markt zu erhalten ist. Wird Ihnen nach einem oder mehreren Schäden die Kündigung ihrer Wohngebäudeversicherung zugestellt, vereinbaren Sie mit der Gesellschaft, dass Sie den Vertrag kündigen dürfen, anderenfalls kann es problematisch werden einen neuen Versicherer zu finden. Die neue Versicherungsgesellschaft erkundigt sich immer, welche Seite den Vertrag aufgehoben hat und es ist negativ, wenn dies durch die Gesellschaft geschehen ist.

 

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