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Haftpflichtversicherung – der Deckungsumfang ist wichtig

Ein Missgeschick kann jedem passieren, daher ist es unerlässlich sich mit einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) gegen die daraus resultierenden Schäden abzusichern. Gedeckt sind Kleinstschäden, wenn man in einer fremden Wohnung gegen einen Bilderrahmen stößt und dieser zu Bruch geht. Genauso auch das Worst-Case-Szenario - beispielsweise nimmt der Fahrradfahrer einem Tanklastzug die Vorfahrt, der LKW-Fahrer  bremst ab, kommt dabei ins Schleudern und donnert in ein Einfamilienwohnhaus. Die Folge, der Tank läuft aus und das Haus fängt Feuer. Ein Millionenschaden, der letztendlich durch den Radfahrer verursacht wurde. Dieser ist lt. bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Schadenersatz zu leisten. „Die wichtigste Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung“, sagt vor diesem Hintergrund auch Stefan Albers, Vorstand des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB).

Schäden können existenzbedrohend sein

„Jeder sollte sie haben“, schreibt auch die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Ratgeber „Gut versichert“. Wer keine PHV abgeschlossen hat, riskiert im Schadensfall seine Existenz. Die Haftung für den Schadensverursacher – auch das regelt das Gesetz – ist unbegrenzt, d. h. er kann für den Rest seines Lebens zu Schadensersatzforderungen herangezogen werden. Das kann bis zur Privatinsolvenz führen. Doch viele Deutsche verzichten trotz allem auf diese Absicherung. Einerseits aus Unwissenheit, auf der anderen Seite bewusst, frei nach dem Motto: „Ich passe schon auf, außerdem habe ich noch nie einen Schaden verursacht.“ Dies bestätigte eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auffallend ist, dass sich besonders viele Arbeitslose und Geringverdiener nicht gegen Haftpflichtschäden absichern. Durch eine kleine Unachtsamkeit kann hier ein großer Schuldenberg entstehen.

Hohe Deckungssummen sind wichtig

Bei einer PHV ist es besonders wichtig, dass ausreichend hohe Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden vereinbart sind. Zu DM-Zeiten lagen diese bei 1 bzw. 2 Millionen DM; heute reicht das bei weitem nicht mehr aus. Deshalb sollte die Deckungssumme mindestens 3, besser aber 10 Millionen € betragen. Die gute Nachricht für Verbraucher: einige Anbieter stocken den Versicherungsschutz von sich aus auf – eine positive Entwicklung. Denn die Reparaturkosten an Immobilien sind in den letzten Jahren stark angestiegen, ebenso die Behandlungskosten bei Personenschäden. „Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung und heben den Versicherungsschutz entsprechend an“, sagt Joachim Geiberger, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen. Allerdings ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme nur ein Kriterium auf das der Verbraucher achten muss.

Ältere Verträge mit schlechteren Leistungen

Ein weiterer wichtiger Punkt den Sie nicht außer Acht lassen sollten, ist neben der Höhe der Versicherungssumme der Deckungsumfang.
Seit längerer Zeit herrscht im Markt der Haftpflichtversicherer ein starker Wettbewerb – jede Gesellschaft versucht vom Kuchen etwas abzubekommen. Zuerst wurde der Kampf über den Preis geführt. Aber nachdem dort der Boden gefunden war, ging es weiter über das Bedingungswerk. Bis auf wenige Ausnahmen sind ältere Verträge teurer und leistungsschwächer als die aktuellen Tarife.

Anbei einige wichtig Vertragsinhalte, die versichert sein sollten:

- Schäden an gemieteten und geliehen Sachen

Wer einer anderen Person einen Gegenstand leiht, muss darauf gefasst sein, dass diese den Artikel beschädigt. Man borgt sich Dinge von Menschen, zu denen man einen „guten Draht“ hat. Im Schadensfall heißt es – ohne passenden Versicherungsschutz - in die eigene Tasche greifen, ansonsten wird die Beziehung gefährdet, wenn die geborgte Sache defekt zurückgegeben wird.

- Gefälligkeitshandlungen

Hier definiert man Schäden, die aus einer Gefälligkeit entstehen, beispielsweise bei einem Umzug

- Forderungsausfalldeckung

Besitzt der Schadensverursacher weder Vermögen noch eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt der Vertrag des Geschädigten den Schaden. Häufig ist zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für diesen spezifischen Fall eingeschlossen. Ansonsten müssen die Kosten eines Rechtsstreites selbst übernommen bzw. auf die separate Rechtschutzversicherung abgewälzt werden.

- Be- und Entladeschäden am Kraftfahrzeug

Schäden beim Be- und Entladen eines Kraftfahrzeuges fallen unter den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung. Rollt beispielsweise ein Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug und sie melden diesen Schaden, kommt es zu einer Höherstufung ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

- Mietsachschäden

Diese Zusatzklausel greift, wenn der Mieter selbst oder seine Angehörigen in der Wohnung Schäden anrichten.

- Deckungsgleichheit zu Mitbewerbern im Schadensfall

Ein Vertrag wird zu den aktuell gültigen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Durch den angesprochenen Wettbewerb werden die Bedingungen ständig erweitert und verbessert.
Somit kann es sein, dass ihre PHV nach einiger Zeit nicht mehr aktuell ist. Mit dem Passus „Deckungsgleichheit im Schadensfalle“ versichert ihr Vertrag jede Neuerung, die eine andere Gesellschaft auf dem deutschen Markt einschließt. Somit sind sie ständig auf dem neusten Stand.

- Versicherung beruflicher Schlüssel

Wer von seinem Arbeitgeber berufliche Schlüssel besitzt, sollte einen Tarif wählen in dem diese mitversichert sind. „Sonst zahlt man bei Verlust, im schlimmsten Fall, den Austausch der gesamten Schlüsselanlage selbst. Da können schnell einmal 20.000 Euro zusammenkommen“, so Stefan Albers.

Größtmöglichen Deckungsumfang wählen

Die Gesellschaften bieten meist mehrere Varianten mit leistungsmäßig gestaffelten Tarifen an. Lt. Statistik ist die Privathaftpflichtversicherung neben der Kfz-Versicherung das Produkte mit der höchsten Schadenshäufigkeit. Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Deckungskonzepten sind relativ gering; daher wird generell empfohlen, denjenigen mit dem größten Deckungsumfang zu wählen. Ein nicht gedeckter Schaden aufgrund eines leistungsschwächeren Tarifes ist mehr als nur „ärgerlich“.

Selbstbeteiligung wenig sinnvoll

Eine Selbstbeteiligung (SB) in der PHV ist wenig sinnvoll, da relativ viele Kleinschäden auftreten und diese somit nicht oder nur zu einem geringen Teil reguliert werden. Ein SB ist nur für denjenigen sinnvoll, der sich den Beitrag ansonsten nicht leisten kann.

Welche Personen müssen eingeschlossen werden?

Relevant für die Wahl des passenden Vertrages ist auch, welche Personen mitversichert werden sollen. Für deliktunfähige Kinder wird nur gehaftet, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Als „deliktunfähig“ gilt der Nachwuchs bis zum vollendeten 7., im Straßenverkehr 10. Lebensjahr. Achten Sie daher auf Tarife, bei denen die Gesellschaft die Aufsichtspflichtverletzung nicht prüft und Kinder automatisch mitversichert. Zusätzlich unterscheidet man zwischen einem „Singletarif“, der – wie der Name schon sagt – nur eine einzige Person absichert, sowie den „Familientarif“ – in diesem sind ledige Kinder bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Einige Verträge beinhalten den Einschluss „alleinstehende im Haushalt lebende Person“. Das kann sowohl ein Elternteil sein, als auch ein Kind, das seine Ausbildung bereits beendet hat. Somit können Ausgaben für eine separate PHV eingespart werden.

Besondere Situationen prüfen

Prüfen Sie als Hauseigentümer, inwieweit die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ihrer Immobilie eingeschlossen ist – beispielsweise wenn auf dem Gehsteig vor dem Haus ein Passant auf glattem Boden ausrutscht. Bei selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland ist dieser Schutz generell eingeschlossen. Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnanlagen oder Immobilien im Ausland bedürfen meist einer separaten Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung.

Schäden durch Haustiere wie Vögel, Katzen und Schlangen sind durch die PHV gedeckt. Besitzer von Pferden und Hunden benötigen allerdings eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Als Bauherr sollten Sie darauf achten, dass die sog. Bauherrenhaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, die Unfälle auf dem Baugrundstück abdeckt. Befindet sich in ihrem Wohnhaus ein Öltank, muss eine  „Gewässerschadenshaftpflicht“ enthalten sein. Sie greift, wenn der Tank ausläuft und das Erdreich mit Öl verseucht wird.

Die Verbraucherzentrale NRW schreibt, dass Preise und Deckungsumfang der PHV sehr unterschiedlich sind. Im Internet kann der Laie die Prämien vergleichen, evtl. auch noch die Leistungen, wenn er weiß, worauf es ankommt. Die Frage allerdings nach dem Verhalten der verschiedenen Gesellschaften im Leistungsfall kann Ihnen nur ein versierter unabhängiger Vermittler beantworten.

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