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Jan 23 2015

Schäden durch Wölfe

Der Wolf ist zurück in Deutschland! Der aktuelle Bestand wird auf 35 sesshafte Rudel bzw. Paare zuzüglich einiger Einzelwölfe geschätzt. Ob sich das Vorkommen auf Zuwanderung aus dem Osten oder auf illegales Aussetzen begründet, ist nicht geklärt. Ein Großteil der Tiere lebt in den neuen Bundesländern sowie in Niedersachsen. Kaum eine Wildart polarisiert die Bevölkerung wie „Isegrim“. Die Bandbreite reicht hier von strikter Ablehnung bis hin zur Heiligsprechung als Bote einer natürlichen Umwelt. Zu den Beutetieren des Wolfes gehören wildlebende Tiere – von der Maus bis zum Hirsch – sowie die leicht zu schlagenden Nutztiere auf der Weide. Logischerweise führt dies zu großen Konflikten.

Wer haftet für entstandene Schäden?

Mehrere Schafe, Rinder und Pferde wurden bereits Beute der Wölfe. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf und leistet den betroffenen Tierhaltern und Landwirten finanziellen Ausgleich? Der Jagdpächter, in dessen Revier die Nutztiere gerissen wurden, ist nicht ersatzpflichtig. Laut dem Bundesjagdgesetz kann dieser nur zur Regulierung von Schäden, die durch Schalenwild (v.a. Reh-, Rot- und Schwarzwild), Fasan und Wildkaninchen verursacht wurden zur Rechenschaft gezogen werden. In vielen bestehenden Pachtverträgen ist diese Schadensersatzpflicht reduziert oder ausschließlich auf den Verpächter übertragen. Wer sich mit der Problematik der stark ansteigenden Schwarzwildbestände beschäftigt weiß, dass diese Schäden existenzgefährdend sein können, wenn sie komplett vom Jagdpächter zu tragen sind.

Niedersachsen stellt € 100.000 bereit

Einige Bundesländer haben zwischenzeitlich reagiert und leisten Zahlungen an die betroffenen Tierhalter und Landwirte. In Niedersachsen wurden im letzten Jahr 16 Übergriffe von Wölfen registriert – für zehn wurden € 11.000 bezahlt. Aus diesem Grund stellt besagtes Bundesland für das Jahr 2015 Gelder in Höhe von € 100.000 zur Verfügung. Auch andere Bundesländer wurden aktiv; Mecklenburg-Vorpommern mit der „Förderrichtlinie Wolf“. Geregelt ist hier die Höhe der Zuwendung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen bei Schäden an Nutz- und Haustieren.

Brandenburg setzt auf Prävention

Das Land Brandenburg geht noch einen Schritt weiter. Es unterstützt die Tierhalter beim Kauf neuer Schutzzäune. Im Jahr 2013 fielen insgesamt 22 Schafe den Wölfen zum Opfer; im letzten Jahr wurden allein bis Juli 36 Schafe und ein Kalb registriert. Einen Schutz vor Wölfen bieten, wie bereits erwähnt, u.a. Schutzzäune. Hierzu existieren zwei Varianten –  eine Einzäunung in 106 cm Höhe und einer Spannung von mindestens 4.000 Volt oder als zweite Möglichkeit ab einer Höhe von 140 cm straff gespannt und stromlos. Beide Ausführungen müssen so aufgestellt sein, dass Wölfe nicht darunter durchkriechen können. Eine weitere Alternative wäre der Einsatz von Herdenschutzhunden. Allerdings sollte man bedenken, dass es im dichtbesiedelten Deutschland mit diesen Hunden zu Problemen mit Spaziergängern o.ä. kommen kann.

Schäden durch Nutztiere sind versicherbar

Ein Tierhalter muss für den Schaden aufkommen, den seine Nutztiere verursachen, beispielsweise beim Ausbruch aus einer Koppel. Sind Wölfe dafür verantwortlich und auf der Flucht kommt es zu Schäden, kann das ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein. Generell haftet der Halter wenn durch Vernachlässigung der notwendigen Sorgfaltspflicht bei der Beaufsichtigung der Tiere Schäden entstanden sind. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spielt es dabei keine Rolle, ob der Ausbruch der Weidetiere durch Wölfe verursacht wurde oder nicht.

Schäden an Menschen

Spannend ist die Frage, was passiert, wenn sich ein Wolf an einem Menschen vergreift. Für viele Naturschutzverbände ist Isegrim die „heilige Kuh“. Sie werden nicht müde zu betonen, dass es sich um eine scheue und damit ungefährliche Bereicherung unserer Fauna handelt. Folgt man den Einschätzungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) so hat Deutschland Platz für etwa 400 Wolfsrudel. Bei zehn Rudelmitgliedern wären das 4000 Stück. Dabei dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die Bevölkerungsdichte in Deutschland 226 Menschen pro Quadratkilometer beträgt. Wir leben nun einmal nicht mehr im agrarischen Mittelalter mit weiten Landstrichen, die den wilden Tieren gehören. Unsere Heimat ist eine übervölkerte Industrielandschaft, die nur beschränkten Raum gibt für Zuwanderungen. Nirgendwo auf der Welt funktioniert die Kombination des Wolfes mit einer stark bevölkerten Kulturlandschaft. Konfrontationen sind somit unausweichlich. Darüber, was geschehen soll, wenn in Deutschland tatsächlich 4000 Wölfe leben, schweigt sich der BfN aus. Erfahrungen in Nordamerika, Russland und Skandinavien haben gezeigt, dass Wölfe, die nicht bejagt werden dürfen - was in Deutschland der Fall ist - ihre natürliche Scheu verlieren und Menschen, vor allem Kinder, angreifen. Alle Komposthaufen und Mülltonnen beinhalten Fressbares und locken den grauen Räuber in menschliche Siedlungen. Obendrein ist die Verkehrsdichte in Deutschland sehr hoch; wie verhält sich ein Wolf, der angefahren wurde und dadurch nicht mehr in der Lage ist Wild zu reißen?, oder er dafür zu alt ist?, oder beispielsweise an Räude erkrankt ist? In dieser Situation ist der Mensch für ihn nicht viel mehr als ein dringend benötigter „Proteinhappen“. Wie wird die Öffentlichkeit auf Vorfälle dieser Art reagieren? Und wie können Schäden dieser Art geregelt werden?

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