Versicherungsbetrug vor der Fußball-WM
Das Fußballfieber steigt – alle vier Jahre wird die Weltmeisterschaft ausgetragen. In diesem Jahr ist es wieder so weit, am 14. Juni beginnen die Spiele in Russland; die deutsche Nationalmannschaft startet drei Tage später. Da jedoch eine Reise in das von Vladimir Putin geführte Land nur für die wenigsten in Frage kommt, soll zuhause echte Stadionatmosphäre herrschen, am besten mit einem neuen, großen und ultrascharfen Flachbild-TV. Aber leider entspricht das jetzige Gerät nicht diesen Anforderungen, die Haushaltskasse ist leer und kann keine vierstellige Summe stemmen. Was liegt also näher, als sich den Wunsch nach dem gewünschten Hightechgerät von der Versicherung erfüllen zu lassen?
Der Anteil „nicht plausibler“ Versicherungsfälle steigt vor sportlichen Großereignissen
Laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steigt der Anteil „nicht plausibler“ Schäden regelmäßig vor sportlichen Großereignissen an, wie etwa bei Olympischen Spielen, sowie Fußballwelt- und Europameisterschaften. Da wirft der Yorkshire-Terrier beim Herumtollen den Fernsehtisch aus Granit um, die Hausfrau zerstört mit dem Stiel des Besens das Display oder der Enkelsohn stolpert über den Teppich und reißt den Fernseher dabei zu Boden. Getoppt werden solche Fälle von dem Kleinkind, das seinen Schnuller mit Wucht gegen den Bildschirm schleudert und dem Gerät damit den Garaus macht. Die Schadensanzeige zur Privathaftpflichtversicherung beinhaltet dann eine konstruierte Story, die häufig in sich zusammenfällt. Willkommen sind auch Überspannungsschäden nach Gewittern, die im Regelfall in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Wird das defekte/beschädigte Gerät nachfolgend zur Schadensprüfung angefordert, antworten viele Kunden gar nicht erst, so ein vereidigter Gutachter. Ein Schelm, der hierbei Schlimmes denkt.
„Während der WM geht jedenfalls kein Gerät kaputt“
„Während der WM geht jedenfalls kein Gerät kaputt“, so Uwe Fahrenholz, Abteilungsleiter der Haftpflichtkasse VVaG in Roßdorf. Auf rund € 5 Milliarden schätzt der GDV die Schadenshöhe dieser dubiosen Fälle. Die Gesellschaften und Gutachter beziffern die Betrugsquoten mit bis zu 70 Prozent. Mittlerweile gehen deshalb Versicherungsgesellschaften dazu über, sich Schäden vor Ort anzusehen, wobei externe Regulierungsbüros oder Technik-Sachverständige eingesetzt werden. Die Schadenssachbearbeiter sind in derartigen Fällen bereits sensibilisiert, denn schließlich geht es um Geld der Versicherungsgemeinschaft, die für manipulierte Schäden mit aufkommen müssen.
Andere Auffälligkeiten
Auffallend mehr Schadensfälle werden auch dann gemeldet, wenn ein neues Smartphone auf den Markt kommt, das den Status „must-have“ genießt. So leiden tausende Besitzer eines Altgerätes scheinbar auch bei sommerlichen Temperaturen unter Schüttelfrost, was dazu führt, dass das tadellos funktionierende Altgerät zu Boden fällt. Gleiches Phänomen tritt bei Tablets auf, aber auch bei beschädigten Brillen werden Versicherer hellhörig.
Versicherungsbetrug ist ein Straftatbestand
In den Augen vieler Menschen ist Versicherungsbetrug, ebenso wie auch Schwarzfahren, ein Kavaliersdelikt. Diese Haltung scheint nachvollziehbar. Denn Kunden meinen durch ihre jahrelange Beitragszahlung hätten sie nun auch Anspruch auf eine Gegenleistung. Häufig werden auch Worte laut, dass einem riesigen Versicherungskonzern ein fingierter Schaden nicht schmerzt. Die Konsequenzen aus einem derartigen Vergehen sind allerdings bitter, falls der Betrug aufgedeckt wird. Es kommt dann zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages, die Leistung entfällt und es erfolgt eine Anzeige wegen Betrugs. Auch eventuell angefallene Sachverständigenkosten muss der Ertappte selbst bezahlen. Definition laut Wikipedia: "Versicherungsbetrug sind alle Handlungen, mit den Versicherungsnehmern oder Dritte von einem Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen zu beanspruchen. Dies entspricht den allgemeinen Tatbestand des Betruges nach € 263 StGB. Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 STGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird".
Hierzu fällt mir die alte Weisheit ein: „Ehrlich währt am längsten“.
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