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10 Verbraucher-Fehler bei der Hinterbliebenenvorsorge

Das Leben eines Menschen wird von drei Grundrisiken beeinflusst – Haftpflicht,  Berufsunfähigkeit und Tod. Um diesbezüglich existenzielle Gefahren auszuschließen oder zumindest den finanziellen Schaden abzumildern, müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen die Hinterbliebenenabsicherung sowie die Sorgerechtsverfügung, die für Paare und Singles mit unterhaltspflichtigen Kindern als unverzichtbar gelten. Ebenso wichtig ist eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für jeden mündigen Bürger. Erfahrungen zeigen, dass die Todesfallabsicherung häufig völlig unzureichend ist und Verfügungen gänzlich fehlen bzw. nicht auf dem aktuellen Stand sind.

Anbei die 10 schlimmsten Verbraucherfehler und Tipps zu deren Vermeidung

1) „Ich  mache das demnächst!“ Kennen Sie diese Aussage? Aber „demnächst“ ist wegen eines plötzlichen Unfalls vielleicht schon zu spät. Nehmen Sie sich genügend Zeit für eine ausführliche Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge durch einen versierten Versicherungsberater oder -makler. Dies gilt insbesondere dann, wenn für unterhaltspflichtige Kinder gesorgt werden muss und/oder größere Kredite bestehen – beispielsweise für eine Immobilienfinanzierung.

2) Koppelverträge abschließen, wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, ist generell falsch. Trennen Sie stets Versicherung von Geldanlage, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Diese Zerteilung ist nicht nur wegen Kostenersparnis und unter Renditegesichtspunkten sinnvoll, sondern auch bei finanziellen Engpässen. In diesem Fall kann man Sparverträge unbefristet aussetzen, während die Risikoabsicherung für Berufsunfähigkeit oder Todesfall sehr wahrscheinlich weiter gezahlt werden kann. Außerdem können Sie über das angesparte Vermögen in einem kombinierten Vertrag nicht vorzeitig verfügen ohne die Absicherung mit aufzugeben. Auch wird in den meisten Fällen bei Koppelverträgen die Todesfallabsicherung zu niedrig gewählt; hier gilt als Faustformel das drei- bis fünffache des Jahresbruttoeinkommens.

3) „Ich ändere das jetzt nicht mehr!“ Das Leben ändert sich und häufig sind die Versicherungsverträge daran nicht angepaßt worden. Ein großer Fehler, der sich im Schadensfall bitter rächen kann. Wenn nicht jetzt, wann dann? Suchen Sie kompetente Beratungsleistung bei einem unabhängigen Vermittler und stellen Sie ggf. Verträge um. Eine Absicherung bestehenden Vermögens – auch ihrer Arbeitskraft bzw. ihres Lebens – geht stets vor der Schaffung neuer Kapitalwerte.

4) „Ich mache das selbst im Internet!“ Das world-wide-web haftet aber weder für eine Beratung, noch erteilt es einen fachlichen, auf Sie persönlich abgestimmten Rat. Ganz schnell zur Falle können die Gesundheitsfragen werden. Unabhängige Versicherungsberater dagegen wissen, dass Gesellschaften diesbezüglich unterschiedliche Rückfragezeiträume haben und können unverbindliche Voranfragen stellen.
Nicht jede Vorerkrankung wird von jedem Versicherer gleich behandelt.

5) Nur das Leben des Hauptverdieners wird versichert. Paare sollten stets bedenken, dass auch der andere Partner versterben kann und somit finanzielle Lücken auftreten. Lassen Sie dementsprechend die Möglichkeit von einer sogenannten verbundenen Risiko-Lebensversicherung oder einer gegenseitigen „über Kreuz“ Absicherung (siehe auch Punkt 7) prüfen. Darüber hinaus sind weitere Varianten – z.B. fallende Versicherungssummen – realisierbar. Auch hierzu ist eine persönliche Beratung unter Beachtung der jeweils eigenen Situation erforderlich.

6) „Ich nehme das billigste Angebot!“ Auch falsch, denn der aktuelle Zahlbeitrag ist nur für das jeweilige Kalenderjahr garantiert. Gerade heute ist es wichtig, sich auf einen stabilen Beitrag verlassen zu können. Ein Versicherungsmakler kennt die Gesellschaften, die während der Laufzeit auf eine Erhöhung verzichten.

7) Die Hinterbliebenenabsicherung „auf sich selbst“ abschließen! Schon wieder falsch - denn aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein, v. a. bei unverheirateten Paaren. Sie selbst sind nur die versicherte Person. Den Zusammenhang mit der Schenkungssteuer kann Ihnen ein versierter Versicherungsvermittler näher erläutern.

8) Bei Gesundheitsfragen falsche, unvollständige oder „halbwahre“ Angaben machen! Das ist ein ganz schwerwiegender Fehler. Der Versicherer kann in einem solchen Fall leistungsfrei sein! Geben Sie unbedingt auch ihren Hausarzt mit an. Sollten Sie sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unsicher sein, dann wählen Sie den Weg über eine Risikovoranfrage (siehe auch Punkt 4).

9) „Eine Sorgerechtsverfügung brauche ich nicht!“ Ausschließlich mit einer Sorgerechtsverfügung können sie selbst bestimmen, wer für ihr Kind möglichst Erziehungsberechtigter werden soll, falls es zum Vollwaisen wird (z. B. durch einen gemeinsamen Autounfall).

10) „Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht brauche ich nicht!“ Nur mit einer Patientenvollmacht können Sie festlegen, was mit Ihnen im Krankheitsfall oder nach einem möglichen Unfall geschehen soll – wenn Sie selbst zu diesem Zeitpunkt ihren Willen nicht mehr äußern können. Zusätzlich können Sie mit einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer für Sie bestimmen soll, sofern Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Versierte unabhängige Versicherungsvermittler können den Weg zu den entsprechenden rechtsgültigen Dokumenten von spezialisierten Notaren oder Rechtsanwälten aufzeigen. Vorgefertigte Schriftstücke aus dem Internet sind aus vielen Gründen eher ungeeignet. Empfehlenswert ist eine Verwahrung der Dokumente an entsprechender Stelle, wo im Notfall stets ein Zugriff 24 Stunden rund um die Uhr möglich ist.

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