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Restschuldversicherung

(7359 x gelesen) im
Mai 24 2015

Restschuldversicherung – oft teuer und selten sinnvoll

Bei der Restschuldversicherung (RSV) handelt es sich um eine Absicherung des Kreditnehmers gegen Tod, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient als zusätzliche Sicherheit und wird im Darlehensvertrag an die kreditgebende Bank abgetreten. Bekannt ist die RSV auch als Kreditlebens- oder Restkreditversicherung.

Null-Prozent-Finanzierung, aber teure Restschuldversicherung inklusive

Wer kennt nicht die bunten Werbeplakate, mit denen für Möbel oder hochwertige technische Geräte geworben wird? Mit null Prozent Zinsen lässt sich der Konsumwunsch sofort erfüllen. Aber speziell bei diesen verlockenden Angeboten wird dem Kunden oftmals der Abschuss einer zusätzlichen RSV aufgedrängt. Das Produkt steht wegen überhöhter Beiträge und der mit einer Darlehensvergabe gekoppelten Vertriebsmethode in der Kritik. An der Provision verdienen Kreditvermittler und –geber gut. Die immensen Kosten der RSV beeinflussen die Gesamtkosten des Kredites aber erheblich. Das wiederum hat zur Folge, dass kein Unterschied zum teuren Konsumdarlehen besteht – beispielsweise können die Nebenkosten bei einem Ratenkredit von € 10.000 bei fünfjähriger Laufzeit schnell auf € 1.000 klettern. Von der ursprünglichen Finanzierung angeblich zu „null Prozent“ ist nichts mehr übrig. Leider werden Konsumenten mit dieser Thematik nur in den wenigsten Fällen konfrontiert.

Erhebliche Wartezeiten

Die RSV übernimmt bei Tod und Berufsunfähigkeit nur dann ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn keine Vorerkrankungen für den Leistungsfall ausschlaggebend waren. Vor allem bei älteren Versicherten tritt aufgrund gesundheitlicher Probleme der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren in Kraft. Der Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss eine gewisse Zeit andauern, bevor ein Leistungsanspruch entsteht – der sogenannten Karenzzeit. Relativ häufig müssen die Darlehensraten weiterhin vom Versicherten selbst bzw. seinen Hinterbliebenen, trotz bestehender RSV, bezahlt werden.

ZDFzoom: „Vorsicht Kreditfalle! – Wie Kunden abgezockt werden“

Von der Sendung „ZDFzoom“ wurden Testpersonen in mehrere Einkaufsmärkte geschickt. Das erschreckende Ergebnis zeigt, dass Kunden in den meisten Fällen nicht über Kosten und Risiken der Restschuldversicherung informiert werden. Der Abschluss einer RSV ist in den meisten Fällen freiwillig, allerdings erfolgt durch eine Vielzahl von Kreditgebern eine aktive Bewerbung, um einen zusätzlichen Verdienst zu generieren.

Kreditwürdigkeit steigt nicht

Nur bei wenigen Banken kommt es durch eine RSV zu einer Verbesserung der Kreditwürdigkeit des Kunden. Wird der Abschluss eines Vertrages vom Kreditgeber vorgeschrieben, müssen nach geltendem Recht die Kosten in den Effektivzins eingerechnet werden. Da der Kostennachweis bei einer freiwilligen Restschuldversicherung nicht gefordert wird, bleibt dem Konsumenten in diesem Fall ein Überblick der zusätzlichen Aufwendungen verwehrt.

Alternativen prüfen

Wer eine Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann bei Kreditaufnahme getrost auf eine RSV verzichten. Diese beiden Vertragsarten decken (fast) alle Eventualitäten des Lebens ab – solange die Deckungssumme und die Laufzeit bedarfsgerecht gewählt wurden. Soll eine RSV tatsächlich abgeschlossen werden, empfiehlt es sich, wegen teilweiser großer Prämienunterschiede, verschiedene Angebote einzuholen. Bei Vorerkrankungen kann Ihnen ein versierter Versicherungsmakler helfen den gewünschten Versicherungsschutz zu ermitteln.

 

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