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Berufsunfähigkeit – das verdrängte Risiko

Im Jahr 2013 wurden lt. der Ratingagentur Franke & Bornberg 422.625 selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge (SBU) abgeschlossen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 13,6 Prozent. Neben der SBU – dies ist ein eigenständiger Vertrag - gibt es noch die sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Sie ist an einen anderen Vertrag, im Regelfall eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, gekoppelt. Positive Trends sind, dass die Anzahl stornierter Verträge weiter gesunken und zugleich die Höhe der durchschnittlichen Berufsunfähigkeitsrente gestiegen ist. In der SBU beträgt diese aktuell € 990 und in der BUZ € 551 monatlich. Aus Expertensicht sind diese Summen aber bei weitem nicht ausreichend. Als Faustregel gilt: 60 % des Nettoeinkommens als Untergrenze der Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit, um im Schadensfall das Leben normal bestreiten zu können. Die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden auf Sozialleistungen angerechnet. Michael Franke von Franke & Bornberg meint dazu: „Diese Werte machen deutlich, dass es viele sinnlose Verträge gibt“.

Die Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente sind gering

Die Leistungen der staatlichen Erwerbsminderungsrente sind gering, denn bei einem Bruttolohn von € 3.000 beträgt die volle Leistung € 1.005. Sie wird aber nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Wenn beispielsweise der Dachdecker ein Bein verliert und trotzdem noch an der Kasse im Supermarkt sitzen könnte, bekommt er keine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Kann der Arbeitnehmer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, erhält er nur die Hälfte der Leistung. Zahlen belegen, dass jeder 4. Beschäftigte davon betroffen sein wird, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Ohne private Vorsorge droht der Sturz ins finanzielle Abseits.

Erkenntnis bedeutet nicht Abschluss

Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstitutes YouGov im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche, besitzt gut ein Fünftel (22 Prozent) aller Deutschen eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Als häufigster Grund, warum kein Vertrag besteht, wurde von 47 % der Befragten die zu hohen Kosten genannt. Speziell Geringverdiener führten dieses Argument oftmals an. 27 Prozent gaben zu, sich mit dieser Thematik noch nicht beschäftigt zu haben – unter den 18- bis 24-jährigen beträgt der Anteil sogar 40 Prozent. Erkennbar sind geschlechtsspezifische Unterschiede, denn 28 Prozent der Männer haben einen Vertrag abgeschlossen, aber nur 17 Prozent der Frauen. Bedenklich stimmt, dass fast jeder Zweite (46 Prozent) Personen aus seinem Umfeld kennt, die berufs- oder erwerbsunfähig sind. Dieser Umstand scheint aber „keinen merklichen Einfluss auf die eigene Absicherung zu haben“, so die Verantwortlichen der Studie. Trotz der bisher geringen Abschlussquote sind sich gut zwei Drittel (67 Prozent) der Bürger der „engen gesetzlichen Regelung der Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit“ bewusst.  

Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

32 Prozent aller Befragten verwechseln die Begriffe Erwerbsunfähig- und Berufsunfähigkeit. Wie bereits im Artikel oben erwähnt, ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung voll erwerbsunfähig, wer täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann, gleich in welchem Beruf. Fast ein Drittel sind der Meinung, staatliche Leistungen zu erhalten, wenn nur der derzeitige Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Schadensfall kann diese Unkenntnis für viele existenzbedrohend werden, wird von den Experten des Marktforschungsinstitutes gewarnt. Sie betonen: „Leistungsfähige Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten bereits, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf vorliegt“.

Probleme beim Abschluss

Nicht jeder Versicherungswillige erhält den gewünschten Versicherungsschutz. Schuld daran sind meist zu hohe Beiträge oder diverse Vorerkrankungen. Die Hauptursache der Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Aus diesem Grund führt eine ambulante Behandlung mit diesem Krankheitsbild in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Ablehnung des Antrages durch den Versicherer. Auch unter Studenten nehmen Probleme dieser Art deutlich zu, so das Ergebnis der Studie der Techniker Krankenkasse. 15 Prozent der männlichen und 30 Prozent der weiblichen Studierenden erhielten 2013 eine Diagnose über psychische Erkrankungen. Eventuell bietet sich aber die Möglichkeit der Arbeitskraftabsicherung über ein Alternativprodukt, wenden Sie sich dazu an einen unabhängigen Vermittler.

Vor Abschluss Spezialisten einschalten

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine langfristige Entscheidung und der Markt für den Normalbürger nicht überschaubar. Die Anzahl der in Frage kommenden Gesellschaften mit deren unterschiedlichen Tarifen ist definitiv zu groß. Noch schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn der Versicherte bereits an einer Vorerkrankung leidet. Wird in solch einem Fall der Antrag bei einer Gesellschaft gestellt und diese nimmt ihn nicht normal an, kommt es zu einem Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS). Nahezu 90 Prozent aller deutschen Versicherer sind diesem System angeschlossen. Gründe für eine Eintragung sind: ein Antrag wird abgelehnt oder nur mit Erschwernissen angenommen oder eine hohe Rente wird beantragt. Erschwernis bedeutet, einen Leistungsausschluss – beispielsweise für ein geschädigtes Körperteil – oder einem erhöhten Beitrag. Ein negativer Eintrag erschwert zukünftig die Annahme eines neuen Vertrages, da der Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft prüft, ob ein Vermerk in der Datei besteht.

Risikoanfragen vermeiden negativen Eintrag

Björn Hinrichs, Geschäftsführer der Informa GmbH, die das HIS betreibt, erklärt den Sinn dieses Hinweis- und Informationssystems: „ Die Meldung ins HIS soll den Versicherern ermöglichen, Überversicherungen zu erkennen und zu vermeiden“. Um solch einen Vermerk zu entgehen, wird dem Verbraucher empfohlen, sich an einen Versicherungsberater oder -makler zu wenden. Der Vermittler reicht bei den in Frage kommenden Gesellschaften eine sogenannte Risikovoranfrage ein. Daraufhin teilen die Versicherer mit, ob und zu welchen Bedingungen der Antrag angenommen werden kann. Bei Ablehnung oder einer Annahme mit Erschwernis erfolgt über diesen Weg kein Eintrag ins HIS. Wichtig zu wissen ist, dass Versicherungsgesellschaften Risiken unterschiedlich bewerten. Beispielsweise lehnt Gesellschaft A einen bestimmten Antrag ab, während B ihn mit einem geringen Beitragszuschlag annimmt. Generell gilt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Denn in jungen Jahren bestehen keine bzw. nur wenige gesundheitliche Probleme, die zu einer Ablehnung oder einem Leistungsausschluss führen können. Zudem ist der Beitrag umso höher, je älter der Versicherte ist.

 

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