Urlaub – Reisen – Gefahren: ohne diese Policen sollten Sie nicht verreisen
Urlaubszeit ist nicht nur die schönste Zeit im Jahr, sondern auch eine sehr unfallträchtige. Als besonders riskant gilt Wintersport. Jedes Jahr erleiden zahlreiche Skifahrer und Snowboarder einen Unfall. Auch ein Helm schützt nicht grundsätzlich vor schweren Verletzungen. Ein Rettungseinsatz auf der Piste kann sehr unangenehme pekuniäre Folgen haben, wenn beispielsweise ein Hubschrauber zum Einsatz kommt. „Der richtige Versicherungsschutz kann hier vor hohen finanziellen Forderungen schützen“, erklärt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV). Deshalb ist es wichtig vor Reiseantritt, an den nötigen Versicherungsschutz zu denken.
Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hilft nur im europäischen Ausland sowie in Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Wer eine Fernreise plant, sollte sich informieren, welche Staaten integriert sind. Ansonsten ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar - ausgenommen sind Reisende mit einer chronischen Erkrankung oder die aufgrund ihres Alters nachweislich keine mehr abschließen können. Infolgedessen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Höchstzeitraum von sechs Wochen pro Jahr. Wichtig ist, die „Nichtversicherbarkeit“ muss durch diese vor der Reise festgestellt werden.
Rücktransport muss eingeschlossen sein
Auslandskrankenpolicen garantieren die Zahlungen für Bergung, Operationen und Arzneimittel. Bei der Wahl des Anbieters sollte man akribisch drauf achten, dass die Kosten für einen Rücktransport übernommen werden, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist und nicht nur, wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist“, so Oetzmann. Letztere Bedingungen sind kaum erfüllbar.
Tages- und Jahrespolicen
Die Versicherungsverträge werden in Form von Tages- und Jahrespolicen angeboten. Für Jahresverträge liegt die Reisehöchstdauer bei sechs bis acht Wochen im Jahr. Sie verlängern sich meist automatisch, wenn nicht gekündigt wird. Tagespolicen müssen für jede Reise neu abgeschlossen werden und sind deshalb kaum empfehlenswert.
Auch privatversicherte brauchen einen Auslandsschutz
Für Privatversicherte macht eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ebenfalls Sinn, weil in der Regel kein bzw. nur ein eingeschränkter Schutz für einen Rücktransport aus dem Ausland besteht. Prüfen sie daher ihren bestehenden Vertrag.
Reiserücktrittsversicherung nur in Ausnahmen sinnvoll
Mit einer Reiserücktrittsversicherung ist man nur dann gut beraten, wenn die Urlaubsreise sehr frühzeitig gebucht wird, oder Kinder mitgenommen werden. Bestenfalls ist diese gleichzeitig mit einer Reiseabbruchversicherung kombinierbar. Aber bedenken sie, dass nur Gründe für einen Rücktritt akzeptiert werden, die beim Buchen nicht vorhersehbar waren. U.a. übernimmt die Versicherungsgesellschaft Stornokosten bei Nichtantritt, verspätete Rückkehr, nicht in Anspruch genommene Reiseleistung.
Gepäckversicherung kann man sich sparen
Gepäckstücke sind bereits über die entsprechende Reisegesellschaft abgesichert. Auch sind die Leistungen durch den Versicherer teilweise sehr eingeschränkt.
Schutz gegen Unfälle und Haftpflichtschäden ist wichtig
Empfehlenswert ist eine private Unfallversicherung. Sie bietet Schutz wenn nach einem Unglücksfall „Langzeitschäden“ drohen.
Eine Privathaftpflichtversicherung benötigt jeder. Denn der Verursacher eines Schadens haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt beispielsweise auch auf der Skipiste, wenn durch Kollision eine andere Person schwer verletzt wurde. Haben sie Kinder unter 7 Jahren, ist für der Passus: „deliktunfähige Kinder“ wichtig.
Zu den überflüssigen Policen zählt eine explizite Wintersportgeräteversicherung. Der Versicherer zahlt bei Diebstahl, wenn Ski oder Snowboards gestohlen werden. Im Regelfall sind diese Gegenstände bereits durch eine bestehende Hausratversicherung mitversichert.
Fazit: Versicherungsabschlüsse sollten nicht erst kurzfristig vor einer Reise getätigt, sondern mit Vorlauf und Bedacht gewählt werden.
Lassen Sie sich durch einen unabhängigen Berater informieren. Denn „unnötige Verträge“ verursachen „unnötige Kosten“.