Finanzelle Folgen von Sportunfällen
Die weiße Winterpracht lädt zu sportlichen Aktivitäten, wie etwa Skifahren, Snowboarden, Rodeln oder einfach nur zum Spazierengehen, ein. Da der Jahreswechsel noch nicht lange her ist, sind die guten Vorsätze nach mehr körperlicher Betätigung noch frisch. Viele gesundheitliche Aspekte sprechen für mehr Sport – Gewichtsreduktion, Senkung des Blutdrucks, Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems und der Abwehrkräfte. Außerdem macht Bewegung den Kopf frei. Aber trotz all dieser erfolgversprechenden Eigenschaften rafft sich lediglich jeder zweite Deutsche zu regelmäßigen sportlichen Aktivitäten auf.
1,5 Millionen Sportunfälle im Jahr
Die Kehrseite körperlicher Ertüchtigung besteht im hohen Verletzungsrisiko. Laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich jährlich 1,5 Millionen Sportunfälle. Allein die Hälfte davon beim Fußball, dem beliebtesten Freizeitsport hierzulande.
Krankenkassen zahlen keine Folgekosten
Nach Auskunft der GDV ereignen sich über 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Somit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Denn diese leistet nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf der direkten Fahrtstrecke. Krankenkassen zahlen beim Freizeitunfall zwar die Behandlung, Folgekosten sind jedoch nicht abgesichert. Daher sollten sich Hobbysportler ausreichend privat versichern.
Welche Versicherungen benötigen Freizeitsportler?
Diese Vertragsart leistet, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Das gilt auch beim Sport in der Freizeit, denn wer beispielsweise den Lack eines Autos beim Radfahren zerkratzt oder beim Handballspielen eine Fensterscheibe einschießt, muss dafür aufkommen. Wird beim Fußballspielen durch ein Foul der Gegenspieler verletzt, kann dieser Schmerzensgeld fordern. Auch hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Personenschäden können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen und den finanziellen Ruin des Verursachers zur Folge haben. Unabhängig vom Freizeitsport ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung überhaupt. „Manche Policen leisten über eine Forderungsausfalldeckung auch für eigene Schäden, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung hat und von ihm mangels Einkommen und Vermögen auch sonst nichts zu holen ist“, erläutert Michael Taschner, Sprecher der Universa Versicherung in Nürnberg.
Bleibt nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden zurück, leistet die private Unfallversicherung je nach Grad der Invalidität eine einmalige Zahlung. Deshalb ist es wichtig bei einem derartigen Vertrag auf ausreichende Versicherungssummen zu achten. „Kommt es aufgrund eines schweren Unfalls beim Sport zur Invalidität, leistet sie eine Einmalzahlung, bei entsprechender Vereinbarung auch eine Rente“, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „ Diese Leistungen sind jedoch nicht mit denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen, die grundsätzlich jeder Berufstätige haben sollte.“
Vorsicht beim Eigenbewegungsschaden
Laut allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften ist der Unfall als ein plötzlich von außen unerwartet auf den Körper wirkendes Ereignis definiert. Trifft auch nur ein Punkt dieser Erläuterung nicht zu, kommt es in den meisten Fällen zu einer Ablehnung bei der Regulierung. Erleidet eine Personen beim Heben von Lasten einen Bandscheibenschaden oder knickt beim Joggen um, hat diese nach den vorhandenen Bedingungen keinen Unfall erlitten. Hier handelt es sich um einen sogenannten Eigenbewegungsschaden. Achten Sie daher darauf, dass diese Art der Schädigung im Vertrag eingeschlossen ist.
Ausschlüsse der Unfallversicherung
Entgegen der landläufigen Meinung sind ebenfalls Unfälle bei Extremsportarten versichert, wie etwa Bungeejumping oder Tauchen, solange diese nicht regelmäßig ausgeübt werden. Sollten Sie dazu Fragen haben, setzen Sie sich mit ihrem Vermittler oder der Gesellschaft in Verbindung. Von der Leistung ausgeschlossen sind Sportfliegen und Motorsport. Hier wird bei einer Rennveranstaltung oder Fliegen mit Fluglizenz eine Spezialversicherung notwendig.
3) Auslandsreisekrankenversicherung
Wer sich sportlich im Ausland betätigt, beispielsweise beim Klettern, Mountainbiken oder Tauchen, benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung. „Die Police übernimmt nicht nur entstandene Behandlungs- und Klinikkosten sondern im Ernstfall auch einen medizinischen sinnvollen Rücktransport nach Deutschland,“ so Michael Taschner.
4) Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann jemand durch eine unfallbedingte Schädigung seinem Beruf nicht mehr nachgehen, ist er oftmals in seiner finanziellen Existenz gefährdet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fängt dieses Risiko ab und zahlt an den Versicherten die vereinbarte monatliche Rente.
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