Wenn das Kind volljährig wird
Der 18. Geburtstag eines Kindes ist ein einschneidendes Erlebnis – nach dem Gesetz bedeutet dies erwachsen zu sein. Damit verändern sich viele Sachverhalte, ein kurzes Beispiel hierzu: Wer keine Vorsorgevollmacht seines Kindes hat, bekommt im Falle eines Unfalles keine Auskunft im Krankenhaus.
Was also ist beim Eintritt der Volljährigkeit zu beachten?
Nachfolgend zehn Vorkehrungen, auf die das Augenmerk zu richten ist, wenn ihr Kind volljährig wird:
1. Bankvollmacht
Alle Jugendlichen besitzen ein eigenes Girokonto und meist auch Sparkonten. Mit Eintritt der Volljährigkeit haben Eltern keinen Zugriff mehr auf diese Konten. Soll diese Berechtigung weiterhin bestehen bleiben, muss eine Bankvollmacht beantragt werden.
2. Vorsorgevollmacht
Die gesetzliche Vertretung durch die Eltern endet vollumfänglich. Dies betrifft neben banalen Dingen, wie das Entgegennehmen der Post, auch die Schweigepflichtentbindung beim Arzt. Doch jeder Mensch benötigt im Notfall einen Vertreter. Daher sollten auch junge Erwachsene eine Vorsorgevollmacht erstellen.
3. Patientenverfügung
Bis zum 18. Lebensjahr bestimmen die Eltern über ärztliche Behandlungsmöglichkeiten, inklusive Organspende. Danach tritt der Arzt an diese Stelle und bestimmt was zu tun ist. Eine Patientenverfügung schafft von vornherein Klarheit.
4. Testament
Der eigene Wille kann nun mittels Testament festgelegt werden, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. D.h. per Gesetz erben die eigenen Eltern, solange es weder Ehegatten noch Kinder gibt.
5. Kredite
Mit der Volljährigkeit beginnt auch die eigene Kreditfähigkeit. Häufig wird wegen übertriebener Konsumwünsche ein Darlehen abgeschlossen. Prüfen Sie genau, ob dies langfristig der vernünftige Weg ist.
6. Führerschein mit 17
Studien beweisen, dass Fahranfänger, die bereits als 17-jährige mit Erwachsenen begleitet fahren, später weniger Unfälle verursachen. Wird diese Lernphase genutzt, muss der Kfz-Versicherer davon in Kenntnis gesetzt werden, ansonsten gilt das Auto als nicht versichert. Da die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sind, informieren Sie sich vorher, ob damit die Prämien steigen.
7. Privathaftpflichtversicherung
Bis zum Ende einer Erstausbildung besteht Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern. Danach benötigt jeder eine eigene Privathaftpflichtversicherung (PHV). Die PHV deckt Schäden ab, welche einer anderen Person zugefügt werden. In einigen modernen Verträgen ist der Passus „alleinstehende im Haushalt lebende Person“ enthalten, d.h. es besteht auch nach Abschluss der Ausbildung Versicherungsschutz im elterlichen Vertrag.
Ab jetzt gilt der teure Erwachsenentarif, in den der Versicherer bei Volljährigkeit automatisch umstellt. So steigt entweder bei gleicher Versicherungssumme der Beitrag, oder es reduziert sich die Höhe der versicherten Summe.
9. Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedem Berufsanfänger dringend anzuraten. Für die Berechnung des Beitrags ist die berufliche Tätigkeit ausschlaggebend – der Handwerker hat ein höheres Risiko als der Kaufmann. Sollte eine handwerkliche Ausbildung angestrebt werden, empfiehlt sich ein Vertragsabschluss bereits als Schüler, da hier eine günstigere Berufsgruppeneinstufung erfolgt.
10. Fondssparplan
Mit der eigenen Altersvorsorge muss frühzeitig begonnen werden, um den Zinseszinseffekt nutzen zu können. Die klassischen Anlageprodukte der Banken und Versicherungen sind allerdings in der aktuellen Niedrigzinsphase dafür untauglich. Im langfristigen Bereich ist es ratsam auf Fondssparpläne auszuweichen.
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