Steuern bei Vermögensübertragung
(500 x gelesen)Steuern bei Vermögensübertragung
Von Jahr zu Jahr wird hierzulande mehr Vermögen vererbt und verschenkt. Der Höchststand wurde im vergangenen Jahr mit einer Summe von € 121,5 Milliarden erreicht. Sehr zur Freude vom Fiskus, der dadurch seine Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer um 3,9 Prozent auf € 11,8 Milliarden erhöhte. Allerdings liegen die Übertragungen meist im Rahmen der Freibeträge und werden somit von den Finanzbehörden nicht erfasst.
Unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge
Je nach Verwandtschaftsgrad fallen die Steuersätze und Freibeträge sehr unterschiedlich aus. Sehr positiv ist die Lage beispielsweise für enge Verwandte, dort sind die Freibeträge hoch und die Steuersätze niedrig - dagegen werden entferntere Angehörige oder Freunde vom Fiskus abgezockt.
In welcher Höhe Steuern auf ein Erbe bzw. eine Schenkung anfallen, lässt sich leicht errechnen (der einfachheitshalber wird im weiteren Text nur das Wort "Erbe" bzw. "Erben" verwendet). Die Erben bzw. Beschenkten werden in drei Erbschafts-Steuerklassen eingeteilt, die jedoch nicht mit den Einkommensteuerklassen in Zusammenhang stehen. Die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Erbes ab. Dabei gilt: je größer der Vermögenswert, desto höher der Steuersatz. Der Steuerpflicht unterliegt der Betrag, der sich nach Abzug des Freibetrages ergibt.