header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.10.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

Neben technischen Pannen gehört menschliches Fehlverhalten zu den häufigsten Unfall- und somit Schadenursachen. Das kann man nie ganz ausschließen, aber versichern. Pfefferminzia sprach darüber mit Henning Hackbarth, Leiter Komposit Gewerbekunden bei der Gothaer.

Pfefferminzia: Wie geht die Gothaer vor, wenn sich im Rahmen der Gewerbeversicherung ein Schadenfall ereignet, der sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen lässt?

Henning Hackbarth: Im Schadenfall zu einer gewerblichen Versicherung lautet zunächst die Frage: Ist der Schaden nur leichtfertig beziehungsweise fahrlässig verursacht worden oder schon grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich? Dazu prüfen wir den Schadenhergang und die Schadenursache basierend auf der Schadenmeldung. Dabei stellen wir auch den Verschuldensgrad fest. Hier gilt insbesondere in der gewerblichen Sachversicherung grundsätzlich: Ein grob fahrlässiges Verhalten kann eine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Grob fahrlässig handeln Verantwortliche, wenn sie den gesunden M

Hier weiter lesen ...

Betriebshaftpflichtversicherung - Unterschied grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Wo Menschen handeln, kommt es zu Fehlern. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass manche der verursachten Schäden kostspieliger sind als andere. Sowohl das private und wie auch das berufliche Umfeld sind hier gleichermaßen betroffen. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden müssen nicht nur Privatpersonen unbegrenzt haften, sondern auch Unternehmen in Form einer juristischen Person. Daher gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung analog zur privaten Haftpflichtversicherung, die Mitarbeiter zwingend in den Versicherungsschutz einzuschließen.

Konkretisierung des Schadensfalles

In bestimmten Tarifen der Betriebshaftpflichtversicherung spricht man häufig vom Verzicht auf den Einwand bzw. der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Hierbei geht es um die Konkretisierung der Regulierung im Schadenfall. Nicht bei jedem Versicherungsfall übernehmen die Gesellschaften die Kosten komplett. Denn bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Leistung teilweise oder sogar ganz gestrichen werden. Ins Deutsche übersetzt heißt das, es wurde bewusst in Kauf genommen, dass ein Schaden entstehen kann.

Unterschied Fahrlässigkeit und Vorsatz

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und leichtfertig handelt. Dagegen werden beim Vors

Hier weiter lesen ...

Bild Stefan Vetter
blockHeaderEditIcon

_BLOGS_BLOCK_CATEGORIES
blockHeaderEditIcon

Kategorien

_BLOGS_BLOCK_ARCHIVE
blockHeaderEditIcon

Archiv

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*