Verschiedene Versicherungen schützen vor den Folgen von Diebstahl
Die Zeitumstellung vor einigen Tagen läutete endgültig die warme Jahreszeit ein – nun können wir uns wieder über längere Tage freuen, an denen man auch wieder mehr unternehmen und Ausflüge machen kann. Doch auch andere freuen sich darüber, dass die Menschen wieder mehr draußen unterwegs sind. So nutzen Diebe logischerweise die Abwesenheit der Bewohner als willkommene Gelegenheit, um Hab und Gut zu entwenden. Ob für zu Hause oder unterwegs – zum Glück gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, die im Fall von Diebstahl den notwendigen Schutz bieten.
Was kann versichert werden und über welchen Schutz?
Grundsätzlich sind lose, also nicht fest verbaute, Gegenstände versichert. Die passende Versicherung hierfür ist die Hausratversicherung. Häufig erstatten Versicherungen für die entwendeten Gegenstände den Neuwert. Da bei Einbrüchen oftmals auch Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Türen und Fenstern oder an Möbelstücken entstehen, begleichen viele Versicherungen ebenfalls die Kosten von Vandalismus.
Wer zahlt bei Diebstahl außerhalb der Wohnung?
Auch hier deckt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden ab. Bitte beachten: Dafür ist bei den meisten Anbietern allerdings ein entsprechender Tarif notwendig. Versichert sind hier beispielsweise Diebstähle aus dem Garten, Kleingarten, aus dem Fahrzeug oder zum Beispiel auch bei einem Krankenhausaufenthalt. Versichert sind beispielsweise Sportgeräte die sich ständig außerhalb des Versicherungsortes befinden (Golfbag, Sattel usw.) und einfacher Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück (Gartenmöbel, Wäschespinnen, Grills, Wäsche und Bekleidung, Kinderfahrzeuge, Markisen, Anlagen).
Der Gegenstandsschutz
Wenn persönliche Gegenstände auf offener Straße gestohlen werden, zum Beispiel aus der Handtasche, dann zahlt die Hausratversicherung allerdings nicht. Sollen besonders wertvolle Gegenstände auch unterwegs versichert werden, dann empfiehlt sich eine Gegenstandsversicherung. Diese Schützt nicht nur bei Diebstahl sondern auch bei Bruchschäden, Bedienungsfehlern und Flüssigkeitsschäden. Versichert werden können beispielsweise:
• Technische Geräte, wie Handy, Tablet, Notebook, Spielekonsole, PC, Fernseher
• Haushaltselektrogeräte, wie Waschmaschine, Backofen, Brotbackautomat Gefriertruhe, Haartrockner, Heißluftfritteuse, Eismaschine, Küchenmaschine, Kühlschrank
• Möbel, wie Sofa, Bett, Tische, Stühle, Schränke
• Werkzeuge, wie Abbruchhammer, Akkuschrauber, Betonmischer, Bohrhammer, Bohrmaschine Elektro, Heckenschere
Wie sind Fahrräder versichert?
Bei Fahrrädern gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu versichern, zum Beispiel über Hausratversicherungen. In der Regel decken Hausratversicherungen auch den Diebstahl von Fahrrädern ab. Bei etwas wertvolleren Rädern, wie zum Beispiel besonders preisintensiven E-Bikes und Pedelecs, wird allerdings oftmals eine separate Fahrradversicherung empfohlen.
Und was ist mit Diebstahl des PKWs oder Diebstahl aus dem PKW?
Wie auch in anderen Bereichen kommt es beim Thema PKW und Diebstahl darauf an, was genau gestohlen wurde.
Diebstahl des Fahrzeugs: Im Fall des Diebstahls eines PKWs ersetzt die Teilkasko den Schaden. Nach dem Verlust des Fahrzeugs bekommt der Kunde den Wiederbeschaffungswert ersetzt – das ist der Wert, der benötigt wird, um sich denselben Wagen noch einmal kaufen zu können, zu dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preis. Hier wird dem Kunden nur die Selbstbeteiligung abgezogen, sofern eine vereinbart wurde.
Diebstahl aus dem Fahrzeug
Beim Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug wird unterschieden in:
Fest verbaute Geräte und Teile: Darunter versteht man beispielsweise Radios, Bordcomputer oder auch Airbags. Für fest verbaute Teile zahlt ebenfalls die Teilkasko, auch wenn beispielsweise bei dem Diebstahl eine Scheibe zu Bruch ging.
Lose, nicht fest verbaute Teile: Gegenstände, die sich lose im Auto befinden, sind hingegen nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Sonnenbrillen, Kindersitze oder auch Elektrogeräte wie Handys. Diese sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Dafür ist allerdings eine Außenversicherung als Teil der Hausratversicherung Voraussetzung. Allerdings leistet die Versicherung nur, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war.