Diebstahl im Büro
Eine Umfrage der Online-Plattform Statista zu illegalen Praktiken am Arbeitsplatz zeigt, dass 59 % der Teilnehmer schon einmal Firmeneigentum mitgehen ließen. Es passiert zugegebenermaßen schnell, dass ein Klebeband oder Kugelschreiber in die Tasche wandern oder Druckerpapier auch zuhause Anwendung findet. Hier stellt sich die Frage: Was davon ist erlaubt, was geht noch als Kavaliersdelikt durch und wo liegt die Grenze zum Diebstahl?
Rechtliche Lage eindeutig
Die rechtliche Lage ist eindeutig definiert, denn alle Dinge, die nicht ausdrücklich für den privaten Gebrauch freigegeben sind, gehören dem Arbeitgeber. Theoretisch kann als Diebstahl gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Druckerpapier, Kugelschreiber oder Toilettenpapier mitnimmt. Die Definition im Strafgesetzbuch (StGB) für Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht diese sich rechtswidrig zuzueignen.
Laut § 242 StGB drohen bei Diebstahl Freiheitstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Juristisch gesehen ist der Betrag dabei unerheblich, auch wenn es sich nur um wenige Cent handelt.
Fristlose Kündigung droht
Wegen ein paar Büromaterialien strebt ein Arbeitgeber kaum eine Klage vor Gericht an, doch kann er mit einer Kündigung drohen.
Ein paar Beispiele aus der Praxis, was ist erlaubt und was nicht:
Arbeitsmaterial für Homeoffice:
Wenn der Arbeitgeber Homeoffice erlaubt, ist es meist okay Arbeitsmaterialien wie Stifte oder Notizblock mit nach Hause zu nehmen. Sicherheitshalber empfiehlt es sich aber nachzufragen.
Snacks und Getränke:
Was für den allgemeinen Konsum gedacht ist, darf selbstverständlich auch im Büro verzehrt werden. Aber keinesfalls die Obstschale leerräumen für den Brunch am Sonntag.
Werbematerial:
Stofftaschen, Kugelschreiber und Notizblöcke etc., die explizit als Give-aways gedacht sind, gehören dem Arbeitnehmer, sobald sie verteilt wurden.
Druckpapier:
Ein No-go. Muss aber im Homeoffice etwas für den Arbeitsalltag ausgedruckt werden, darf nach Absprache Papier aus der Firma benutzt werden.
Hygieneartikel:
Auch wenn Handtücher und Toilettenpapier noch so verlockend aussehen, sie dürfen ausschließlich im Büro verwendet werden - also Hände weg davon.
Büroausstattung:
Stuhl, Tastatur oder Maus können ohne zu fragen natürlich nicht mit nach Hause genommen werden. Es ist aber bei regelmäßiger Tätigkeit im Homeoffice durchaus üblich, dass der Arbeitgeber dem zustimmt, damit die Arbeit reibungslos erledigt werden kann. Die meisten Unternehmen haben hier klare Richtlinien. Bei einem Jobwechsel muss auf jeden Fall das gesamte Equipment zurück.
Die Grauzonen
In vielen Büros gilt, ein bisschen Pragmatismus schadet nicht; solange es nicht auffällig oder übertrieben wird, drücken Chefs bei kleinen Dingen, wie etwa einem Kugelschreiber, oft ein Auge zu. Aber Vorsicht, wer einmal erwischt wurde, hat meist einen Imageschaden. Danach können im Extremfall bereits Kleinigkeiten zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Das alte Sprichwort "Ehrlich währt am längsten“
Ein altes Sprichwort besagt, dass ehrlich am längsten währt. Bestehen Zweifel, über die Mitnahme einzelner Utensilien besser vorher fragen. Denn die rechtliche Lage lässt wenig Spielraum zu und der potenzielle Ärger ist es nicht wert. Die Chancen stehen gewöhnlich recht gut, dass man den gewünschten Artikel nach Rücksprache mit der Führungskraft mitnehmen darf - und das völlig legal.