Diebstahl im Büro
(30 x gelesen)Diebstahl im Büro
Eine Umfrage der Online-Plattform Statista zu illegalen Praktiken am Arbeitsplatz zeigt, dass 59 % der Teilnehmer schon einmal Firmeneigentum mitgehen ließen. Es passiert zugegebenermaßen schnell, dass ein Klebeband oder Kugelschreiber in die Tasche wandern oder Druckerpapier auch zuhause Anwendung findet. Hier stellt sich die Frage: Was davon ist erlaubt, was geht noch als Kavaliersdelikt durch und wo liegt die Grenze zum Diebstahl?
Rechtliche Lage eindeutig
Die rechtliche Lage ist eindeutig definiert, denn alle Dinge, die nicht ausdrücklich für den privaten Gebrauch freigegeben sind, gehören dem Arbeitgeber. Theoretisch kann als Diebstahl gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Druckerpapier, Kugelschreiber oder Toilettenpapier mitnimmt. Die Definition im Strafgesetzbuch (StGB) für Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht diese sich rechtswidrig zuzueignen.
Laut § 242 StGB drohen bei Diebstahl Freiheitstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Juristisch gesehen ist der Betrag dabei unerheblich, auch wenn es sich nur um wenige Cent handelt.
Fristlose Kündigung droht
Wegen ein paar Büromaterialien strebt ein Arbeitgeber kaum eine Klage vor Gericht an, doch kann er mit einer Kündigung drohen.
Ein paar Beispiele aus der Praxis, was ist erlaubt und was nicht:
Arbei
Wird aus America First – America Alone?
(78 x gelesen)Wird aus America First – America Alone?
Dieser Artikel wurde vom Investment-Team des Maklerpools Invers GmbH in Leipzig verfasst. Ich bedanke mich, dass ich den Inhalt veröffentlichen darf.
Mit dem „Liberation-Day“ will US-Präsident Donald Trump die US-Wirtschaft beleben – dürfte aber das genaue Gegenteil erreichen. Auch in diesem Umfeld gilt für Anleger Ruhe bewahren. Panikartige Reaktionen führen häufig zu keinen guten Ergebnissen. Anleger brauchen einen Steuermann, der auch dieses Marktumfeld gut für sie lenkt.
Am Mittwochabend (02. April 2025) verkündete der US-Präsident umfassende und weitreichende Zölle auf die Mehrheit der Länder der Welt. Pauschal gelten ab dem 05. April 10 Prozent Zoll auf Importe aus allen Ländern. Darüber hinaus kündigte Trump deutlich höhere Zölle für Länder an, zu denen die USA ein Handelsdefizit aufweist. Ziel ist es, die US-Produktion zu stärken, Handelsungleichgewichte zu korrigieren und neue Einnahmequellen zu erschließen.
Wirtschaftspolitik gegen ökonomischen Sachverstand
Das Vorgehen, das die US-Regierung dabei an den Tag legt, lässt viele Wirtschaftsexperten mit dem Kopf schütteln. Selten in der Wirtschaftsgeschichte wurde auf so groteske Weise Wirtschaftspolitik gegen den ökonomischen Sachverstand betrieben. Trump nennt seine Zölle wechselseitige Zölle. Den Zoll, mit dem der entsprechende Handelspartner US-
Fünf Tipps für Anleger bei wackelnden Börsen
(105 x gelesen)Fünf Tipps für Anleger bei wackelnden Börsen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 07.04.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Der Dax startete am Montag mit einem sensationellen Minus von 10 Prozent, und das nach einer schwachen Vorwoche. Kommt der Crash? Fährt MAGA-Amerika die Weltwirtschaft vor die Wand? Wer solche Doomsday-Szenarien entwirft, sollte erst einmal tief durchatmen, meint Ali Masarwah, Fondsanalyst und Geschäftsführer des Finanzberaters Envestor aus Frankfurt am Main. Hier ist sein Gastbeitrag.
Die stetig steigenden Aktienkurse seit dem Ende der Finanzkrise 2009 haben Anleger verwöhnt. Rücksetzer waren seitdem zwar abrupt und mitunter schmerzhaft, aber die Kursverluste der Jahre 2018 (Zinsängste), 2020 (Corona) und 2022 (Inflation) waren nur von kurzer Dauer.
Was in den vergangenen Tagen an den Aktienmärkten geschehen ist, war schmerzhaft für Investoren. Aber ist es wirklich so einmalig? Auch wenn die Trump-Administration mit überzogenen Zolltarifen weltweit Panik ausgelöst und die Märkte stark unter Druck gesetzt hat, ähnelt diese Krise den vorangegangenen insofern, als dass sich Anleger zunächst Doomsday-Szenarien ausmalen.
Doch auch die brandgefährliche Corona-Kri
Verschiedene Versicherungen schützen vor den Folgen von Diebstahl
Die Zeitumstellung vor einigen Tagen läutete endgültig die warme Jahreszeit ein – nun können wir uns wieder über längere Tage freuen, an denen man auch wieder mehr unternehmen und Ausflüge machen kann. Doch auch andere freuen sich darüber, dass die Menschen wieder mehr draußen unterwegs sind. So nutzen Diebe logischerweise die Abwesenheit der Bewohner als willkommene Gelegenheit, um Hab und Gut zu entwenden. Ob für zu Hause oder unterwegs – zum Glück gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, die im Fall von Diebstahl den notwendigen Schutz bieten.
Was kann versichert werden und über welchen Schutz?
Grundsätzlich sind lose, also nicht fest verbaute, Gegenstände versichert. Die passende Versicherung hierfür ist die Hausratversicherung. Häufig erstatten Versicherungen für die entwendeten Gegenstände den Neuwert. Da bei Einbrüchen oftmals auch Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Türen und Fenstern oder an Möbelstücken entstehen, begleichen viele Versicherungen ebenfalls die Kosten von Vandalismus.
Wer zahlt bei Diebstahl außerhalb der Wohnung?
Auch hier deckt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden ab. Bitte beachten: Dafür ist bei den meisten Anbietern allerdings ein entsprechender Tarif notwendig. Versichert sind hier beispielsweise Diebstähle aus dem Garten, Kleingarten, a